19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Dezember 1923

Die Reichsregierung habe überraschend das Ende des Reichsmietengesetzes angekündigt. Das Gesetz, das u. a. Höchstmieten vorsah, habe Hausbesitzern und dem Nationalvermögen nachhaltig geschadet. Die Rückkehr zum Stand der Vorkriegsmieten (auf Goldbasis) sei jedoch angesichts der Verarmung breiter Bevölkerungsschichten vorerst illusorisch.

                         Die Goldmiete.
             Das Wohnhaus als Steuerquelle.

   Zu den Weihnachtsüberraschungen unserer in-
neren Politik gehört auch der angekündigte Ab-
bau des Reichsmietengesetzes, also der Zwangs-
wirtschaft im Wohnungswesen. Man mußte auf
diese Ueberraschung vorbereitet sein. In allen
Volkskreisen, auch bei der Partei der Mieter ist
man sich klar darüber geworden, daß es kaum
jemals schlimmere gesetzliche Mißgeburten gege-
geben hat, als die Höchstmietenverordnungen und
dann das Reichsmietengesetz mit seinen Neben-
krankheiten, dem Mieterschutzgesetz und dem Woh-
nungsmangelgesetz. Die zeitraubenden Berech-
nungen der Grundmieten und Zuschläge, ihre
Prüfung durch die Mieterausschüsse, die unzähli-
gen Streitigkeiten und Prozesse oft wegen der
geringfügigsten Meinungsverschiedenheiten, die
monatlichen Beratungen durch die Behörden, die
Beanstandung der Beschlüsse durch die Oberbe-
hörden, der gewaltige Beamtenapparat, die Ver-
ärgerung aller Beteiligten, das hat zu einem uner-
träglichen Zustand geführt, dem man zu Leibe
gehen mußte, auch wenn die Währungsreform
und damit die Wertbeständigkeit der Mietzah-
lungen nicht gekommen wäre.


Die traurigen Folgen der Wohnhaus-Zwangs-
wirtschaft sind allgemein bekannt. Der Mehrzahl
der Hausbesitzer wurde es unmöglich, ihr Eigen-
tum auch nur einigermaßen instand zu halten.
Es kam zur Flucht aus dem Hausbesitz, zur
Abstoßung an die auf die Besserung der Mark
spekulierenden Ausländer. Der Wohnungsbau
stockte vollständig. Der steuerliche Versuch, durch
die Wohnungsbauabgabe abzuhelfen scheiterte
kläglich. In Preußen z. B. hat die Bauabgabe
rund eine Billion eingebracht und das Doppelte
an Verwaltungskosten erfordert. Das Ende war,
daß man sie überhaupt nicht mehr erhob. Und
die verhängnisvollste Folge der Zwangswirtschaft
Der städtische Grundbesitz schied einfach als Wert-
objekt aus dem Nationalvermögen aus. Zur
Deckung der Rentenmark konnte er nicht heran-
gezogen werden, und während die Grundsteuer
früher beim Fiskus, besonders im Haushalt der
Gemeinden die Hauptrolle spielte, kam das Wohn-
haus als Steuerquelle kaum noch in Betracht.

Dieser erschreckende Umstand führte bei der
Reichsregierung zu dem Gedanken, mit der Neu-
regelung des Miete-Rechtes eine außerordentliche
Besteuerung der städtischen Wohngrundstücke zu
verbinden, um die trostlose Lage der Reichs- und
Gemeindefinanzen mit einem Schlage zu verbes-
sern. Gedacht, getan. Das Reichsfinanzministe-
rium baute den Entwurf einer Verordnung über
Mietzins und Mietzinssteuern auf rein steuer-
liche Grundlage auf: Zwischen 1. Januar und 1.
Oktober 1924 fortschreitende Steigerung der
Grundmieten bis zur vollen Gold-Friedensmiete
und Abzweigung ungefähr der Hälfte der Ein-
nahmen an die Gemeinden und das Reich. Kaum
war dieser Entwurf in die Oeffentlichkeit gedrun-
gen, da wurde er auch schon amtlich widerrufen.
Der Widerruf versprach Abänderung der Vorlage.

   Man war also im Schoße des Kabinett
Marx zur Einsicht gekommen, daß der durch die
Zwangswirtschaft verarmte Hausbesitz (auch wenn
er durch das Verbot allgemeiner Aufwertung der
Hypotheken gerettet werden sollte!) als Steuer-
pächter des Fiskus eine sehr schlechte Figur ma-
chen würde. Die wirtschaftliche Notlage der al-
lermeisten Mieter städtischer Wohnungen ist im-
mer noch so groß, daß es sehr fraglich ist, ob auch
nur die Halb- oder Viertelgoldmieten eingehen,
um die dringendsten Aufgaben der Hausbewirt-
schaftung zu erfüllen. Soll der Hauswirt etwa
die Mietzinssteuer bezahlen, wenn er keine Ein-
nahmen hat, wenn die Wohnungen leer werden
oder wenn die Mieten nur teilweise oder gar-
nicht entrichtet werden?

Und von der Mieterseite aus betrachtet:
Glaubt die Reichsregierung wirklich, daß die Arb-
beiter und Angestellten bei der jetzigen Erwerbs-
losigkeit und Kurzarbeit die steigenden Goldmie-
ten aufbringen? Oder gar die Beamten, die auf
ein Sechstel ihres Vorkriegsabkommens gesetzt
werden sollen? Oder etwa der selbständige Mit-
telstand, der in der Inflationsperiode so ziemlich
alles verloren hat außer dem Heim und der Ar-
beitsstätte, die er zur Aufrechterhaltung seines
Standes und Berufs braucht? Soll er auf diesen
letzten Rest der „standesgemäßen” Lebenshaltung
verzichten? Man stelle sich einen Anwalt oder
Arzt vor, der seine Praxis von einer – Schlaf-
stelle aus betreibt. Soll es dahin kommen? Und
wer zieht in die geräumte Wohnung? Soviel
Schieber, Gewinnler gibt es doch nicht. Die
Goldmieten und die Mietesteuer müssen vom ar-
beitenden Volke aller Klassen aufgebracht wer-
den. Erst wenn der Ertrag der städtischen Arbeit
sich wieder hebt, bekommt die Goldmiete Sinn
und Wert.                          Dr. rer. pol. Fritz Auer.

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Stadtarchiv Troisdorf (19. Dezember 2023). 19. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. November 2025 von https://doi.org/10.58079/vf92


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