12. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Dezember 1923

Der von französischen, belgischen und deutschen Vertretern unterzeichnete Mainzer Vertrag solle die Bahnangelegenheiten in den besetzten Gebieten regeln. Allerdings bleibe der Verkehr zwischen besetztem und nichtbesetzten Regionen beschwerlich und viele Fragen offen. Die Reichsregierung müsse dieser Sache wieder die notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen.

                      Der Regie-Vertrag.

   Am Freitag voriger Woche genehmigte die
Berliner Regierung den Mainzer Vertrag. Die-
ser Vertrag ist am 1. Dezember durch den Gene-
raldirektor der franko-belgischen Eisenbahnregie
im besetzten Gebiet, dem Franzosen Breaud und
durch die Vertreter der deutschen Verwaltung un-
terzeichnet worden. Er tritt am Montag, den
10. Dezember in Kraft. Er entscheidet das
Schicksal der Rhein- und Ruhrbahnen‘

Die Offenburger Strecke kann jetzt wieder
befahren werden, also der direkte Weg nach der
Schweiz ist wieder frei, die Eisenbahnwerkstätten
von Limburg und Dortmund werden an die deut-
schen Behörden zurückgegeben werden und der
Eisenbahnknotenpunkt Wesel ist wieder deutsch.
Diesen Lichtseiten stehen viele dunkle Punkte
gegenüber. An den Grenzstationen der Regie,


auf deutschem Boden, am deutschen Rhein muß
man aus den meisten deutschen Zügen in die
Regiezüge umsteigen und umgekehrt. Man muß
doppelte Fahrkarten lösen. Ein doppelter Be-
amtenapparat ist erforderlich. Man muß die
Billette der Regie in Franken bezahlen. Wo
bekommt man die Franken? Vom wilden De-
visenhändler. Der verlangt ½–1 Billion Pa-
piermark für den Regiefranken, während der
französische Franc heute für etwa 250 Milliar-
den zu haben ist. Eine solche Verwässerung des
französischen Zahlungsmittels im besetzten Gebiete
hält die Bank von Frankreich natürlich auch
auf die Dauer nicht aus. Die Regie erhofft
Hilfe von der – rheinischen Goldwährung, also
von der neuen Valuta des Herrn Bankiers Hagen
Man sieht, wie angeblich rein wirtschaftliche Re-
formen in das politische Gebiet abrutschen.

Und wie wird es dann mit dem Zoll? Die
Zoll- und Polizeibeamten an den Grenzstationen
der Regie haben zwar Ordre erhalten, die Aus-
tauschbewegung vorläufig nicht zu hindern. Aber
im Mainzer Vertrag sind Zoll- und Kontroll-
fragen nicht geregelt. Man wird noch allerlei
Ueberraschungen erleben. Endlich: Was geschieht
mit den Reineinnahmen der Regie? Werden
die auf Reparationskonto gebucht oder sollen die
Früchte dieses Rhein- und Ruhrpfands ohne
weiteres in die französischen und belgischen Re-
gierungskassen abgeführt werden? Das politi-
sche Staatsgebilde am Rhein, dessen Geburts-
wehen sich immer deutlicher ankündigen und des-
sen Parlamentsombryo der Sechzigerausschuß ist,
wird vermutlich auch bald Ansprüche auf die Ei-
senbahnverträge machen. Die Reichsregierung
hätte in allen diesen Fragen die Führung behal-
ten müssen. Sie ist ihr entglitten. Man hatte
in Berlin zuviel mit der Parteienkrise zu
tun. –

Die Eisenbahnregie des besetzten Westens ist
im Augenblick, da der Mainzer Vertrag in Kraft
tritt, eigentlich noch ein militärisches Gebilde.
Es soll, so bald als möglich, in eine Privatge-
sellschaft umgewandelt werden, und zwar nach
dem Vorbild der französischen Bahngesellschaften
An der Spitze stehen zur Zeit der bereits ge-
nannte 1. Direktor Breaud, zwei Directeursad-
joints, der französische Herr Frank und der Ver-
treter Belgiens, Berger. Der technische Chef
de service heißt Henry. Die Leiter der unter-
stellten Eisenbahndirektionen werden demnach
auch keine Deutschen sein. Nur der obere Be-
amtenstab wird den Deutschen eingeräumt, weil
die Franzosen und Belgier ganz gut wissen, daß
sie mit vermindertem Apparat das komplizier-
teste Verkehrsgebiet in Europa mit ihren Leuten
kaum in Gang halten können.

Die Regie verfügt jetzt über einen Effektiv-
bestand von 77 000 Angestellten. Davon sind
50 000 deutsche Eisenbahner. Noch nicht wieder
in Dienst gestellt sind 68 000 deutsche Beamte,
die sich bereits bei den fremden Behörden einge-
schrieben haben. Sie fallen vorläufig noch dem
deutschen Reichssäckel zur Last. Wann werden
sie wieder eingestellt? Wann wird die Regie
einen Zustand hergestellt haben, der dem vor dem
11. Januar 1923, dem Tage des Ruhreinmarschs
entspricht? Welche Rechte werden der deutschen
Regierung belassen? Zur Erleichterung der Be-
ziehungen zwischen der Regie und der deutschen
Eisenbahnverwaltung, soll die deutsche Verwal-
tung einen Vertreter bei der Generaldirektion
Mainz benennen. Aber das ist etwas wenig. Das
Kabinett Marx wird, wenn es nun endlich frei
von Krisensorgen ist, dem Mainzer Vertrag und
seinen Ergänzungen die dringend notwendige Auf-
merksamkeit widmen müssen.          Dr. K. Rupprecht

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Stadtarchiv Troisdorf (12. Dezember 2023). 12. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 11. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/agaj


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