Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 27.12.1923
Aufforderung an die Bevölkerung alle Fahrzeuge, Kutschen und Zugtiere im Rathaus registrieren zu lassen.
Bekanntmachung.
Auf Anordnung der französischen Besatzungsbehörde
werden hierdurch alle Besitzer von:
Kraftwagen, Motorräder u. Anhängewagen
sowie
Pferdewagen, und Pferdekarren jeder Art
ferner alle Besitzer von:
Pferden, Mauleseln und Mauleselinnen
aufgefordert, dieselben vom 1. Januar bis 15. Januar
1924 auf dem Quartieramte, Rathaus Zimmer 25,
vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von
3 1/2 – 6 Uhr anzumelden.
Genaue Beschreibung der Kraftfahrzeuge und Angabe des
Führers, genaue Beschreibung der Pferde, Wagen u. Karren,
sowie deren Bespannung und Angabe über Alter und Art
der Tiere ist erforderlich.
Auch die bisher von der Regierung nicht zugelassenen
Kraftfahrzeuge fallen unter die Anmeldepflicht.
Alle im Laufe der Zeit sich ergebenen Veränderungen
in den Beständen sind zwecks Berichtigung der Listen
ebenfalls anzumelden.
Bei Nichtbeobachtung obiger Verordnung setzt sich der
Eigentümer der Bestrafung durch die Besatzungsbehörde aus!
Euskirchen, den 19. Dezember 1923.
Der Bürgermeister.
I. V. Jacob Esser.
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Stadtarchiv Euskirchen (27. Dezember 2023). 27. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/vf8a