Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. Mai 1923
Preisbildung in Zeiten starker Teuerung: Der „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte e. V. Solingen“ wirft der städtischen Preisprüfungsstelle vor, die Händler „zu Unrecht der Preistreiberei“ zu beschuldigen und öffentlichen „Druck […] auf die Gerichte auszuüben“, um willkürlich und „einseitig Verbraucherinteressen“ zu vertreten.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 11. Mai.
Wieder ein Streit um die Solinger Preisprüfungsstelle.
Der „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
e. V. Solingen“ hat kürzlich an die Handelskammer folgende Ein-
gabe gerichtet:
„Die Behandlung der sogenannten Wucheranzeigen bei der Solinger
Preisprüfungsstelle gibt neuerdings berechtigten Anlaß zu lebhaften
Klagen des Einzelhandels und beunruhigt diesen in einer Weise, daß,
wenn keine Aenderung eintritt, die Gesamtheit des Handels zu Ab-
wehrmaßnahmen greifen muß, die die Versorgung der Bevölkerung
mit dem Notwendigsten gefährden können. Das Urteil des Reichs-
gerichts vom 19. Dezember v[orherigen] J[ahres], das grundlegend ist für die Prüfung
der Preise, scheint entweder der hiesigen Preisprüfungsstelle nicht bekannt
zu sein oder wird geflissentlich nicht berücksichtigt. Sie läßt weder den
bei normaler Marktlage sich bildenden Marktpreis gelten, dessen aus-
schließliche Bedeutung das Reichsgericht in seiner letzten Entscheidung aus-
drücklich anerkennt, noch die ebenfalls vom Reichsgericht ausgesprochene
Berücksichtigung der vollen Geldentwertung im inländischen Verkehr,
wie sie sich in den Indexziffern kundgibt. Neuerdings versucht die
Preisprüfungsstelle auch noch durch öffentliche Kundgebungen in der
Presse und durch Beschlüsse einen Druck in der angedeuteten Richtung auf
die Gerichte auszuüben, wie Verhandlungen am Gericht in den letzten
Tagen deutlich zeigten. Auch die von ihr gestellten Sachverständigen,
die einseitig Verbraucherinteressen vertreten zu müssen glauben,
lehnen in ihren Gutachten vor Gericht die angeführten Grundsätze
des Reichsgerichts, die auch die Billigung des Reichswirtschaftsministers
gefunden haben, ab und verwechseln dabei – was einem wirklich Sach-
kundigen nicht passieren könnte – den Marktpreis mit dem Wiederbe-
schaffungspreis. Beide können wohl identisch sein, sind es aber häufig
nicht: der Marktpreis bildet sich im geordneten, regelrechten Geschäfts-
verkehr durch Börsenhandel oder durch das gleichzeitige Vorliegen
ungefähr gleichlautender Angebote von verschiedenen Seiten; der
Wiederbeschaffungspreis kann über dem Marktpreis liegen. Wir
halten nach wie vor fest an unserer Forderung des Wiederbeschaffungs-
preises, der allein geeignet ist, das zur Versorgung der Bevölkerung
notwendige Kapital zu erhalten; wir bitten auch die Kammer, bei
jeder Gelegenheit diese Forderung zu unterstützen. Solange das
Reichsgericht aber den Wiederbeschaffungspreis nicht anerkennt, müssen
wir zum mindesten fordern, daß die Behörden, insbesondere die Preis-
prüfungsstellen, die Grundsätze zur Anwendung bringen und in ihren
Gutachten beim Gericht gegenüber vertreten, die das Reichsgericht gelten
läßt. Geschieht das nicht, wird die heutige Unsicherheit und Willkür nicht
beseitigt, so wird sich die Gesamtheit des Einzelhandels hinter die zu
Unrecht der Preistreiberei Beschuldigten stellen und Maßnahmen treffen,
die wir gerne verhindern möchten, die aber unausbleiblich sein werden,
wenn weiterhin dem Recht Gewalt angetan wird. Wir bitten die
Handelskammer dringend, in diesem Sinne sowohl bei der Solinger
Preisprüfungsstelle, als auch bei der Staatsanwaltschaft vorstellig zu
werden. Zugleich bitten wir, darauf zu dringen, daß in Untersuchungs-
sachen dieser Art unparteiische, von der Handelskammer zu benennende
Sachverständige – event[uell] von auswärts – gehört werden.“
Diese Eingabe veranlaßt die Solinger Preisprüfungsstelle zur
Kundgabe folgender Erklärung, die uns Beig[eordneter] Schaal als Vorsitzender
der Preisprüfungsstelle zu veröffentlichen bittet:
„Der „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
Solingen“ hat laut Mitteilungen in der Presse an die Handels-
kammer eine Eingabe gerichtet, in der die Tätigkeit der hiesigen Preis-
prüfungsstelle und der von ihr benannten Sachverständigen als eine
willkürliche, von einseitigen Verbraucher-Interessen diktierte hingestellt
und mit schwerwiegenden Folgen für die Versorgung der Bevölkerung
gedroht wird, wenn weiterhin dem Recht Gewalt angetan wird. Wir
lassen dahingestellt, ob nicht die letzte Drohung, der übrigens der
Verein der Kolonial- und Lebensmittelhändler fernsteht, angesichts der
gespannten Lage zwischen Produzenten, Händler und Verbraucher eine
recht ungeschickte war. Wogegen wir uns wehren müssen, ist, daß uns
ein Willkürregiment unter Außerachtlassung aller gesetzlichen Bestim-
mungen und rechtlichen Entscheidungen zum Vorwurf gemacht wird.
Hier sei gesagt, daß bisher in keinem Falle ein Gutachten abgegeben
worden ist, in dem nicht Erzeuger, Großhändler, Kleinhändler und
Verbraucher einmütig ihr Votum abgegeben haben, daß in dem
einen Falle Wucher, Preistreiberei, Kettenhandel usw. vorliegt,
im anderen Falle nicht. Das gemeinsame Zusammenarbeiten
hat dazu geführt, die Leiden der Verbraucher und die Schmer-
zen des reellen Handels gegenseitig kennen zu lernen, und es
wurde manche irrige Auffassung dadurch beseitigt. Es bedarf
keiner besonderen Versicherung, daß die entsprechenden gesetz-
lichen Bestimmungen und Verfügungen, sowie ergangene rechtliche Ent-
scheidungen der höchsten Instanzen bei Abgabe von Gutachten restlos
angewandt worden sind. Und es darf weiter gesagt werden, daß
mancher kleine Sünder der Milde des Richters empfohlen worden ist,
wenn Unkenntnis oder Not das Vergehen entschuldbar erscheinen ließen.
Die Preisprüfungsstelle hat bisher unter schwierigen Umständen mit
größter Objektivität ihres nichtbeneidenswerten Amtes gewaltet, und
sie muß es aus diesem Grunde mit aller Schärfe und Entschiedenheit
zurückweisen, daß eine Organisation der Handelsinteressenten, aus
deren Reihen schon sehr häufig Sachverständige für die Preisprüfungs-
stelle entnommen worden sind, unsere Tätigkeit in dieser Form herab-
zusetzen bemüht gewesen ist. Denn auch diesen Sachverständigen hat
die Preisprüfungsstelle bisher beitreten können.“
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Die Stadtverordnetenfraktion der kommunistischen Partei hat
die Angelegenheit ebenfalls aufgegriffen und nach einer Mitteilung der
„Arbeiterstimme“ unter dem 8. Mai folgenden Antrag „auf Sicherung
der Lebensmittelversorgung“ an die Stadtverwaltung gerichtet:
„Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
e. V. Solingen, hat an die Handelskammer in Solingen eine Eingabe
gerichtet, in der er sich gegen die Maßnahmen der Solinger Preis-
prüfungsstelle wendet. Während in der Bevölkerung allgemein die
Meinung vorherrscht, daß die Tätigkeit der Preisprüfungsstellen in der
Wucherbekämpfung ungenügend ist, droht der Verein, wenn keine
Aenderung eintritt, d. h. wenn man den Händlern nicht freie Hand
läßt, zur Auswucherung der Verbraucher, mit Maßnahmen, die, wie
der Verein in seiner Eingabe wörtlich schreibt, geeignet sind, die Ver-
sorgung der Bevölkerung mit dem Notwendigsten zu gefährden.
Wir ersuchen die Stadtverwaltung, sofort die nötigsten Schritte
zu unternehmen, um die Versorgung der Bevölkerung in allen Fällen
mit den notwendigsten Lebensmitteln zu sichern. Soweit die Stadt
selbst nicht dazu in der Lage ist, kann dieses in Verbindung mit denjeni-
gen Händlern geschehen, die nicht hinter der Eingabe des Vereins des
Einzelhandels stehen, sowie mit der Rheinisch-Bergischen Konsumge-
nossenschaft „Hoffnung“ Köln. Zu diesem Zweck wird beantragt, bei
der letzteren sofort die Mitgliedschaft zu erwerben.“
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Stadtarchiv Solingen: RK (11. Mai 2023). 11. Mai 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ae4m