Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. November 1923
Die französische Besatzungsbehörde bestreitet Zeitungsmeldungen, wonach die Rentenmark im besetzten Gebiet in freien Umlauf gebracht werde. Jede Verwendung von Rentenmarkscheinen ziehe eine gerichtliche Untersuchung nach sich.
Auf Anordnung der französischen Besatzungs-
behörde.
Bekanntmachung.
Gewisse Zeitungen aus der Gegend von Köln
haben öffentlich bekannt gemacht, daß die Hohe
Interalliierte Rheinlandkommission die Anwen-
dung des Gesetzes vom 18. Oktober 1923, be-
treffend die Errichtung einer Rentenmark ge-
stattet, und, daß infolgedessen im besetzten Ge-
biet freien Umlauf habe. Diese Nachricht ent-
behrt jeder Richtigkeit. Das oben erwähnte Ge-
setz ist niemals der Hohen Interalliierten
Rheinlandkommission zur Bestätigung vorgelegt
worden und demnach kann es nicht im besetzten
Gebiet und im Dienstbereich der Hohen Inter-
alliierten Rheinlandkommission rechtsgültig in
Kraft treten. Wir warnen also ausdrücklich je-
dermann vor den Folgen, welche das Inumlauf-
setzen der Rentenmarkscheine nach sich ziehen
würde, da deren Verwendung die sofortige Be-
schlagnahme derselben und eine gerichtliche Unter-
suchung zur Folge hätte.
Siegburg, den 17. November 1923.
Le Délégué de la H. C. I. T. R.
à Siegburg
de Courcy.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (20. November 2023). 20. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 12. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/ag7k