Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. November 1923
Das Siegburger Kreisblatt gibt der Bevölkerung auf dem Land die Möglichkeit, den Bezugspreis der Zeitung in Naturalien zu bezahlen.
An unsere Bezieher
auf dem Lande!
Wenn Handel und Industrie jetzt ausnahms-
los zur Berechnung ihrer Preise in Goldmark
übergegangen sind, so ist es selbstverständlich nicht
möglich, daß allein das Zeitungsgewerbe sich von
diesem Verfahren ausschließt. Von jetzt an wer-
den die Zeitungen in Uebereinstimmung mit der
Post ihre Bezugsgelder in Goldmark berechnen.
Es bedarf keiner besonderen Begründung, daß
die Bezugspreise in Gold nicht etwa sich dem
Friedenspreise anpassen können, sondern um ein
Vielfaches darüber liegen müssen, weil der An-
zeigenteil der Zeitung, aus dem in den Vorkriegs-
zeiten in der Hauptsache die Herstellungskosten
der Zeitungen gedeckt worden sind, zum größten
Teil verschwunden ist. Im Frieden machte der
Bezugspreis vieler Zeitungen nicht einmal den
Papierpreis aus, sodaß die Leser die Zeitung fast
geschenkt erhielten.
Da es uns aber bekannt ist, daß viele Bezieher
auf dem Lande nicht über das nötige Bargeld ver-
fügen, machen wir den Vorschlag, uns in Natu-
ralien (Butter, Eier, Roggen, Weizen; Fette
usw.) entsprechend dem Bezugspreise von 7,65
Goldmark für den Monat Dezember zu bezahlen.
Die Ablieferung od. schriftl. Verpflichtung zur Lie-
ferung muß bis spätestens 25. Nov. in unserer Ge-
schäftsstelle sein, wenn keine Unterbrechung in der
Zustellung erfolgen soll, weil das Siegburger
Kreisblatt bei dieser Zahlungsvereinbarung von
unserer Geschäftsstelle aus frühzeitig durch die
Post an den Bezieher überwiesen werden muß.
Auch für die Nachzahlung des November neh-
men wir Lebensmittel in Zahlung, diese müssen
aber sofort geliefert oder eine entsprechende Er-
klärung in der Geschäftsstelle unseres Blattes
abgegeben werden, weil die Post die Karte mit
der Nachnahmeverweigerungs-Mitteilung uns so-
fort zurückgibt, worauf dann die Einstellung
der Zustellung des Kreisblattes erfolgen wird.
Die Zustellung des Kreisblattes wird aber nicht
unterbrochen werden, wenn der Bezieher sich mit
uns sofort verständigt hat. Bei der Nachzah-
lungsvereinbarung wollten die Bezieher genau da-
rauf achten, daß uns die Adresse derjenigen Per-
sönlichkeit angegeben wird, die in der Postliste als
Bezieher eingetragen, ist, damit keine Verwechse-
lungen eintreten.
Für Dezember erfolgt nach Mitteilung der
Reichspost die Zustellung der Zeitungen wieder
Gegen einmaliges Bezugsgeld.
Wir hoffen, daß alle Bezieher sich den unge-
störten Fortbezug des Siegburger Kreisblattes
sichern werden. Der Verlag
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Stadtarchiv Troisdorf (15. November 2023). 15. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ag6r