22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 22. Dezember 1923

Der Landrat des Kreises Solingen fordert die Städte Ohligs, Wald und Höhscheid erneut auf, ihr Notgeld einzuziehen.

Der Landrat.      Opladen, den 22. Dezember 1923.
    K.III.

       Wie ich aus den Berichten ersehe, haben die Städte
Ohligs, Wald und Höhscheid ihr Notgeld noch nicht aufgerufen.
Gemäss Artikel 4. u. 5 der Verordnung Nr. 212 betr[effend] Regelung
der Notgeldausgabe in den besetzten Gebieten haben die gemein-
den ihr vor dem 1. Oktober 1923 ausgegebenes Notgeld innerhalb
einer Frist von 3. Monaten nach Inkrafttreten der genannten
Verordnung (das ist: 25. Dezember 1923) einzuziehen. Nach dem
1. Oktober ausgegebenes Notgeld ist an sich schon ungesetzlich.
Alle entgegen dieser Bestimmung noch im Umlauf befindlichen
Notgeldscheine können ohne Entscheidung beschlagnahmt werden,
gleichviel in welcher Hand sie sich befinden. Außerdem sieht
die Verordnung schwere Strafen bei Uebertretung vor.
       Ich möchte nicht unterlassen haben, die Gemeinden
hierauf aufmerksam zu machen.
                                                     I[n] V[ertretung]
                                                            Henrichs.
An
     den Herrn Bürgermeister
                  in Ohligs.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (22. Dezember 2023). 22. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/vf7u


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