Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. November 1923
Weigerung des Landrates Graf von Spee die Separatisten anzuerkennen und Dank an die Bevölkerung für ihre Unterstützung
Vermischtes.
Schleiden 14.Nov. Von Seiten des Herrn
Landrats wird uns zur vorläufigen Orientierung
mitgeteilt: ,,Nach der Landrat am 25. Ok-
tobers von Separatisten gewaltsam nach Daum ver-
bracht worden war, wurde er zunächst in einem
dortigen Hotel interniert mit der Zusage, die Ent-
lassung würde sofort verfügt werden, sobald die
Gründe für die Verhaftung sich als nicht stichhaltig
herausgestellt hätten Statt dessen wurde land-
rat am 27. Oktober c[urrendeis] in das Amtsgerichtsge-
fängnis in Daun überführt und von dort am
30.Oktober c[urrendis] nach Koblenz verbracht. Daselbst
wurde von ihm die unterschriftliche Anerkennung
der de facto Gewalt der neuen ,,Regierung“ ver-
langt, die er verweigerte. Um die Stellungnahme
der preuß[ischen] Regierung zu dem verlangten Aner-
kenntnis einwandfrei festzustellen, wurde der Land-
rat nach Berlin entlassen, wo er die Entscheidung
der preuß[ischen] Regierung einholen sollte; er mußte
sich verpflichten, sich innerhalt von 9 Tagen den
Sonderbündlern wieder in Coblenz zu stellen und
das Versprechenn abgeben, in diesen 9 Tagen nicht
nach Schleiden zurückzukehren. Nach Ablauf dieser
Frist stellte der Landrat sich im Einverständnis
mit seiner vorgesetzten Dienstbehörde den Sonder-
bündlern in Coblenz, um seine endgültige Weige-
rung des Anerkenntnisses der de Ffcto Gewalt den
Sonderbündlern bekanntzugeben. Der Landrat erhielt
erhielt darauf von den Sonderbündlern das in
den Tagesblättern bereits veröffentlichte Schreiben
der Sonderbündler, in dem seine Amtsentsetzung
ausgesprochen wurde, die indessen weder von der
zuständigen Regierung noch von der Besatz-
behörde anerkannt wird. Der Wiederaufnahme
der Dienstgeschäfte in den nächsten Tagen sieht
daher nicht mehr im Wege, sobald die aller-
dringendsten Geschäfte in den nächsten Tagen steht
daher nichts mehr im Wege, sobald die aller-
dringendsten Geschäfte in Berlin etc. erledigt sind.
– Die einmütige Abwehr der Bevölkerung des
Kreises gegen die Bestrebungen der Sonderbündler
und die allseitige werktätigke Teilnahme für seine
Familie und Person wird dem Landrat Anlaß
gegeben, den beteiligten Bevölkerungskreisen seinen
besonderen Dank auszusprechen und zu beweisen“.
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Kreisarchiv Euskirchen (17. November 2023). 17. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ag5r