3. November 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3020 „Protokollbuch Gemeinderat Sieglar“ 1910-1923, S. 403-407

Der Sieglarer Gemeinderat verhandelt und beschließt die Erhöhung der Hunde- und Lustbarkeitssteuer, der Preise von Pacht und Grabstellen sowie diverser Gebühren. Die Festlegung eines Notetats wird auf die nächste Sitzung vertagt. Angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde muss die Einrichtung einer Konrektorenstelle abgelehnt werden. Dem Totengräber Werner wird materielle Unterstützung zugesagt.

                                                 Verhandelt
                                                       Sieglar, den 3. November 1923

Gemeinderat besteht aus
18 Mitgliedern.
Anwesend unter dem
Vorsitze des Beigeordne-
ten Esser die Mitglie-
der:
Rektor Schmitz
Rentm.[eister] “

Fuchs
Meurer
Holzmann
Lucht
Fassbender
Meik
Niederquell
Stroot
Engels
Dr. Schmitz
Stein
Weber

Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung
mit der Tagesordnung:
        1.) Verwendung des Ueberschusses vom Jahre
              1922 in Höhe von 3.919.241 Mark.
        2.) Festsetzung eines Notetats.            3.)

3.) Festsetzung der
a) Hundesteuer,
b) Lustbarkeitssteuer,
c) Pacht von Gemeindegrundstücken,
d) Preis für eigene Grabstellen,
e) Friedhofgebühren,
f) Wiegegebühren,
g) Leichenwagengebühren
h) Reinigungsgebühren für die Schulen,
i) Vergütungen für die Nachtwächter.
4.) Beschaffung von Ziegenböcken und
 Zuschuß der Gemeinde,
5.) Antrag der Kleinbahn auf Gestattung eines
Kanalrohres durch den Spicherweg.
6.) Bewilligung der Mittel für eine Kon-
rektorstelle in Oberlar.
7.) Anträge auf Ueberlassung einer Baustelle
      a) Friedrich Schade Sieglar Hauptstr. 99
      b) Josef Over Sieglar.
      c) Eberhard Ohren.
8.) Zurückzahlung von Gemeindegrundkapi-
       talien.

versammelte sich heute der Gemeinderat
von Sieglar in nebengenannten Mitgliedern,
also in beschlußfähiger Anzahl und beschloß
was folgt:
Zu 1.) In Anbetracht der Geringfügig-
     keit der Summe wird über die Ver-
    wendung des Überschusses von einer
    besonderen Beschlußfassung abgesehen.
Zu 2.
       Die Festsetzung des Etats wird
       bis zur nächsten Sitzung vertagt.
      Es soll vorerst eine Prüfung durch die
      Finanzkommission stattfinden.
                                                        Zu 3

Zu 3.
a.) Die Hundesteuer wird für das
     Jahr 1923 festgesetzt wie folgt:
    für den 1. Hund 1,50 Goldmark
    “             “ 2. “           5.- “
    “              “ 3 “     und jeden weiteren
      Hund 10 Goldmark mehr als für
      den vorhergehenden.
Zu 4.
b.) Es wird eine Lustbarkeitssteuer-
      ordnung genehmigt, die diesen Ent-
     wurf angefügt ist.
Zu 5.
c) Die Pachtpreise werden um das

     50 Millionenfache erhöht.
Zu 6.
d) Der Preis für eigene Grabstellen
      wird auf 15 20 Goldmark und 30 40 Gold-
      mark für ein Doppelgrab wird festge-
     setzt.
Zu 7.
e) Es werden an Grabanfertigungsge-
     bühren festgesetzt:
    für das Anfertigen eines Grabes für
    einen Erwachsenen 6 Stundenarbeits-
    lohn,
    und für das Grab eines Kindes 4 Stun-
    denarbeitslohn, je nach dem Tiefbau-
    arbeitertarif.
Zu 8.
f.) Die Wiegegebühren werden festge-
     setzt wie folgt:
     für Einheimische pro Fuhre 10 Gold-
                                                                  pfennige
       “ Großvieh “                             25 “
        “ Kleinvieh “                            10 “
       Auswärtige zahlen die 3 fachen Sätze
                                                                      g.)

g.) Es soll zuerst mit dem Fahrer des
      Leichenwagens Lütz verhandelt werden.
h.)
  Die Reinigungsgebühren für die
  Schulen werden wie folgt festgesetzt
  Arbeitszeit: pro Saal und Tag eine
   halbe Stunde
   Arbeitslohn: 80% des chemischen Tarifs.
i.)

Zu 4. In der Ziegenbockhaltungsfrage
       soll vorläufig nichts geschehen.
Zu 5.
Die beantragte Verlegung des Kanal-
rohres durch den Spicherweg wird unter
folgenden Bedingungen erstattet:
1.) Die Verlegung muß so schnell wie
möglich geschehen und der Weg ist
nach erfolgter Verlegung in den vor-
herigen Zustand zu versetzen.
2.) Es ist eine Anerkennungsgebühr
zu zahlen und zwar vor Beginn der
Arbeit ein Betrage von 20 Goldmark
und eine jährliche Anerkenntnisgebühr
von 5 Goldmark und zwar erstmalig
am 1. April 1924.
Zu 6.
Die Mittel zur Errichtung einer Konrek-

torstelle an der Volksschule in Oberlar
können angesichts der finanziellen Not-
lage der Gemeinde nicht bewilligt werden.
Zu 7.
Den Antragsstellern sollen

Mit den Antragsstellern soll bzgl. ihres
Bauvorhabens verhandelt werden.
                                                                    Zu 8
Zu 8.
            Eine Rückzahlung von Kapitalien und

Zinsen soll vorläufig nicht mehr angenommen
          werden.

Außerhalb der Tagesordnung:
Antrag des Totengräbers & Nachtwächters Joh. Werner
um Bewilligung einer Gnadengebühr.
        Gemeinderat beschließt mit Rück-
sicht auf die treu geleisteten Dienste
des p Werners dem Antrage stets
Wohlwollen entgegen zu bringen. Vor-
erst soll dem Antragsteller aus Mitteln
der Erwerbslosenfürsorge geholfen werden.
      Die vakante Stelle soll neu
besetzt werden, und hierzu geeignete
Personen zur Meldung ihrer Ansprüche
aufgefordert werden.

                 v. g. u.
Schmitz H. Niederquell.
         H Fuchs

              g. w. o.
                 Esser.
     I. Beigeordneter

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Stadtarchiv Troisdorf (3. November 2023). 3. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 12. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/ag4k


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