Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 6. Dezember 1923
Entgegen der Weisung des Landrats hat die Stadt Ohligs das städtische Notgeld nicht aufgerufen, um es aus dem Verkehr zu ziehen.
Abt[eilung] III. Ohl[igs] den 6.12.23.
1). An den Herrn Landrat in Opladen.
Betr[effend] Notgeld.
Bez[üglich] Verf[ügun]g v[om] 22.11.23.
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Die Aufrufung des ausgegebenen Notgeldes ist zur
Zeit wegen Mangels anderer Zahlungsmittel noch nicht
möglich. Ich habe jedoch Anweisung erteilt, kein
neues Notgeld mehr in den Verkehr zu bringen
und die umlaufenden Scheine allmählich
aus dem Verkehr zu ziehen. Auf diese Weise hoffe ich
am besten der Einlösung des Notgeldes näher zu kommen.
2). [?] an die Stadtkasse
zur gefl[issentlichen] Kenntnis.
7/12.23.
Die Stadtkasse
I[n] V[ertretung] D[er] B[ürgermeister]
[Unterschrift] Sa[uerbrey]
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Stadtarchiv Solingen: RK (6. Dezember 2023). 6. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ag3z