30. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Oktober 1923

Pachtpreise für Kleingärten werden je nach Qualität der Böden neu festgesetzt.

                       Amtliche Bekanntmachung!

   Nach Anhörung des Kleingarten-Sachverstän-
digenbeirates setze ich für das Pachtjahr 1922-23
für den ganzen Umfang des Siegkreises für
Kleingartenpachtland folgende Pachthöchstpreise
fest:
a) bei gutem Boden (Lehmboden) den Wert von
    6 Ztr. Weißkohl pro Morgen
b) bei mittlerem Boden (Sandboden) den Wert
     von 5 Ztr. Weißkohl pro Morgen
c) bei schlechtem Boden (Kiesboden und Oedland)
    den Wert von 4 Ztr. Weißkohl pro Morgen.
     Der Wert wird berechnet nach dem amt-
lichen Kurse des 1. Börsentages im November an
der Kölner Produktenbörse.
     In Fällen, in denen besondere Umstände eine
abweichende Pachtfestsetzung rechtfertigen, wird
auf Antrag eines der Vertragsteile der Pachtpreis
anderweitig festgesetzt werden.
     Diesbezügliche Anträge sind unter Beifügung
eingehender Unterlagen, spätestens bis zum 25.
November 1923 schriftlich bei mir einzureichen.

      Siegburg, den 25. Oktober 1923
                                     Der Landrat.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (30. Oktober 2023). 30. Oktober 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/ag3o


Über Stadtarchiv Troisdorf

Wir verstehen uns gleichermaßen als Ort des kulturellen Gedächtnisses der Stadt, als moderne Dienstleistungseinrichtung sowie als Partner für die regionalen Kultur- und Bildungseinrichtungen. Für weitere Informationen sowie unsere digitalen Angebote (Archivführung, Ausstellung, Blog, Personenstandsregister, Podcast etc.) besuchen Sie unsere Website.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.