Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3014 „Protokollbuch Gemeinderat Spich“ 1894-1927, S. 445-447
Der Gemeinderat von Spich fasst Beschlüsse zur Anpassung von Steuern und Gebühren angesichts der Inflation sowie zur Beschaffung von Kohlen für die Schulen.
Verhandelt:
Spich, den 27. October 1923.
Gemeinderat
besteht aus
13 Mitgliedern.
Anwesend unter
dem Vorsitze
des I. Beigeord-
neten Esser
die Mitglieder
Vorsteher
Rottländer,
Pöhler, Förster,
Pilger,
Braun,
Zimmermann,
Heuser,
Wester,
Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung
mit der Tagesordnung:
1.) Verwendung des Ueberschusses von 1.297.533.43 M[ar]k.
2.) Anpassung an die Geldentwertung
a) der Zuschläge zur Grund – Gebäude, Gewerbe- und
Betriebssteuer,
b) der Hundesteuer,
c) der Lustbarkeitssteuern,
d) der Pacht von Gemeindegrundstücken,
3.) Festsetzung der Ziegenbockhaltungsgebühren,
4.) Erhöhung der Friedhofgebühren,
5.) Festsetzung der Reinigungsgebühren für die Schule,
6.) Beschaffung von Kohlen für die Schulen.
versammelte sich heute der Gemeinderat von Spich
in nebengenannten Mitgliedern, also in be-
schlußfähiger Anzahl und beschloß was folgt:
Zu 1. Der Überschuß des abgelaufenen Rechnungs-
jahres in Höhe von 1.297.533.43 M[ar]k. wird auf das
neue Jahr vorgetragen.
Zu 2. Der Haushaltungsplan für das Jahr 1923
ist infolge der Geldentwertung überholt. Der Nach-
tragsetat wird vorgelegt, und durchberaten, und
in Einnahme und Ausgabe balancierend, zum
Betrage von 45. 930. 000. 000. 000,-
Mark festgesetzt. Ferner wird beschlossen, daß die
einzelnen Positionen innerhalb eines Titels
gegenseitig übertragbar sind, d.h. eine Etat-
überschreitung tritt erst dann ein, wenn die
Gesamtsumme des Titels überschritten wird. Es
wird nun beschlossen, an Gemeindezuschlägen im
Rechnungsjahr 1923 zu erheben, und zwar auf:
a) Grund- und Gebäudesteuer 1.200.000.000.000 %
b) Gewerbe- und Betriebssteuer 1.200.000.000 %
c) für den ersten Hund 3 Milliarden, für den
zweiten Hund 50 Milliarden und für jeden
weiteren Hund 200 Milliarden Mark.
d) die unter dem 26.11.21 beschlossene Ver-
gnügungssteuerordnung wird dahin ergänzt,
daß die Pauschalsätze in Festmark (Goldmark)
festgesetzt werden.
e) die Pacht von Gemeindegrundstücken wird
nach Weizen berechnet und zwar pro
Morgen ein Sack Weizen, zahlbar am
Martini eines jeden Jahres nach dem
Kölnerbörsenpreise an diesem Tage.
Zu 3. Infolge der schwierigen finanziellen Ver-
hältnisse, in welcher die Gemeinde sich befindet, können
Ziegenbockhaltungsgebühren nicht bewilligt werden.
Die Sprunggebühren sind so bemessen, daß Futter-
kosten und Grund Haltungsgebühren gedeckt werden.
Zu 4. Der Totengräber erhält für Anfertigung
eines Grabes für einen Erwachsenen 15.000.000.000. M[ar]k.
und eines Kindes 10.000.000.000. M[ar]k.
Zu 5. Dem Schuldiener wird ab 1.11. ein Gehalt von
12 Goldmark monatl. Mk. bewilligt.
Zu 6 Die Beschaffung von Koks für die Schulen wird
durch den Etat geregelt.
Außerhalb der Tagesordnung wird eine Kommission
aus Verbraucherkreisen gewählt und zwar die
Herren Peter Schwarz, Matth. Schmitz und Josef
Schäfe, die in Verbindung mit der Pol. Ver-
waltung Preisprüfungen vornehmen, sofern die
Aufsichtsbehörde keine Einwendungen erhebt.
v. g. u.
Heuser Adolf
Zimmermann Heinr.
Braun Heinr.
g. w. o.
Der Bürgermeister:
I.V.
Esser.
I. Beigeordneter.
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Stadtarchiv Troisdorf (27. Oktober 2023). 27. Oktober 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ag3d