Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 26.11.1923
Schreiben des Provinzialamtmanns der Rheinprovinz betreffend der Beiträge der Witwen- und Waisenversorgungsanstalt. Beginnend ab dem 1. November wurde ein neues Verfahren beschlossen, nach dem Zuschüsse zu den Beiträgen künftig auf den Staat fallen und durch die Regierungs-Hauptkassen gezahlt werden sollen. Als Begründung der Notwendigkeit für die Zuschüsse wird die Notlage der Witwenkasse infolge der Entwertung der Beiträge und der wachsenden Anforderungen aufgeführt. Um die Sicherheit der Pensionszahlungen zu gewährleisten, seien die staatlichen Zuschüsse und die Beiträge der angeschlossenen Kommunalverbände notwendig.
Der Landeshauptmann der Rheinprovinz Düsseldorf, den 26. November 1923 Abt. Witwen- und Waisenverordnungsanstalt. XX 2999 W.
Anliegend übersende ich eine Abschrift des Erlasses des Ministers des Innern vom 24. V. Mts. IV a I 1642 V, nach welchem die auf den Staat entfallenden Beiträge zu der Witwen- und Waisenversorgungsanstalt für die Kommu- nalbeamten der Rheinprovinz ohne Inanspruchnahme der den Kassen angeschlossenen Kommunalverbände den Kassen unmittelbar durch die Regierungs-Hauptkassen zuge- leitet werden sollen- Durch die bisher von den Kreisen, Städten und Landbür- germeistereien geforderten Beiträge sind rechnungsmässig die Ausgaben bis Ende Oktober gedeckt. Das neue Verfahren kann daher unbedenklich mit dem 1. November 1923 beginnen. Aus den anliegenden Nachweisungen ist ersichtlich, wel- che Kommunalverbände in Frage kommen. Die dabei auf- geführten zu zählenden Kassenbeiträge ergeben sich aus der neuen Vorschussumlage, die unter Berück- sichtigung der neuesten Messzahl von 140 Millionen sich auf die Zeit vom 1.11. bis 31.12.1923 erstreckt. Da die Zahlung der Beiträge durch die Kommunalverbände sich stets sehr verzögert und daher die Umlage auf einen längeren Zeitraum bemessen werden muss, bitte ich, die Zuschuss- beträge an Hand dieser Zahlen und des in dem Ministerial- erlass geforderten in folgenden angegebenen Grundbedarf sobald sie fällig werden und soweit sie seit dem 1. November bereits fällig geworden sind, der Witwen- kasse auf ihr Konto bei der Landesbank der Rheinprovinz, hier, (Postcheckamt Köln Nr. 20 oder Reichsbankgiro) zu überweisen. Der monatliche Witwenpensionsaufwand nach dem Stande vom 31.12.1920 betrug für den dortigen Regierungsbezirk bei der Witwenkasse 41 813 Mark, der monat- liche Grundbedarf an Witwenpension, Waisengelder und Kin- der Beihilfen (ohne Ausgleichszuschlag) nach dem Stande vom 1.11.1923 78 032 924 Mark. Von der Überweisung der Beträge bitte ich mir jedesmal möglichst umgehend Nachricht zu geben, damit ich die Landeshauptkassen mit entsprechender Anweisung versehen kann. Die Witwenkasse befindet sich infolge der bisher stets sehr verzögerten und dadurch noch dazu entwerteten Bei- tragszahlungen und der beständig anwachsenden Anfor- derungen an die Kasse in grösster Notlage. Die Deckung der für die Pensionszahlungen in Anspruch genommenen hoch zu verzinsenden Vorschüsse bei der Landesbank lässt die Gefahr, dass die Witwenkasse die Hinterbliebenen- bezüge nicht mehr zahlen kann, wenn die Beiträge seitens der angeschlossenen Kommunalverbände und auch der erbetene Staatszuschuss von 75% nicht so bald als möglich hier eingehen. Der in den Nachweisungen angegebene Betrag stellt 75% der bisher gesamten Forderung dar, der Rest von 25% ist wie bisher von den einzelnen Verbänden angefordert worden.
gez. Dr. Horion, Beglaubigt. gez. Unterschrift. Provinzialamtmann.
An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Köln.
An die Herren Landräte des Bezirks, die Herren Oberbürgermeister und Bürgermeister der Städte.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Archiv des Rhein-Sieg-Kreises (26. November 2023). 26. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 9. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/ag34
