13. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Dezember 1923

Die aktuellen Bestrebungen zur Beseitigung der „Doppelexistenzen“, Ehefrauen sollen zugunsten der Männer ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, lehnt die „Bergische Arbeiterstimme“ aus grundsätzlichen Überlegungen entschieden ab. Die „Emanzipation der Frau von der Abhängigkeit des Mannes“ habe „ihre wirtschaftliche Selbständigkeit zur Voraussetzung. Der Frau die wirtschaftliche Existenz absprechen oder gar nehmen, bedeutet weiter nichts wie Preisgabe der persönlichen Freiheit der Frau“.

                 Das Recht der Frau auf Arbeit!
   Die jetzige Wirtschaftskrise zeigt so drastisch, daß es für die
Proletarier ein Recht auf Arbeit in der kapitalistischen Gesell-
schäfts„ordnung“ nicht gibt. Um die Auswirkungen der Krise
und die Erschütterungen abzuschwächen, ist den kapitalistischen
Interessenten und ihren Handlangern jedes Mittel recht. Ge-
stattet schon das kapitalistische Profitinteresse dem Familien-
vater nicht den Verkauf seiner Arbeitskraft, so wird der ver-
heirateten Frau in der Periode der Krise und des kapitalisti-
schen Aufbaues jedes Recht auf Arbeit abgesprochen. So wird
jetzt wieder mit allen Mitteln die Beseitigung der Doppel-
existenz von den kapitalistischen Geschäftemachern mit allen
Mitteln betrieben. Man tut dies trotzdem es ein schlagender
Beweis von Widersinn der kapitalistischen Wirt-
schaft ist.   Nach dem Motto: „Teile und herrsche“ versucht man durch
die männlichen Arbeiter selbst die Frauen aus der Produktion
herauszubringen. Die Herausdrängung der Frau aus dem
gesellschaflichen [sic!] Produktionsprozeß widerspricht den Interessen
der Arbeiterklasse, sie bewirkt die Abwälzung der Lasten der
Arbeitslosigkeit von der besitzenden Klasse und ihrem Staat
auf die Arbeiterklasse. Eine elende Heuchelei ist es,
wenn die Ausbeuter die männlichen Arbeiter, ihre gewerk-
schaftlichen Organisationen und Betriebsräte für diesen Zweck
gefügig machen wollen, daß dadurch Arbeitsplätze für erwerbs-
lose Familienväter freigemacht werden. Wenn schon in der
Krise der Unternehmer — scheinbar zugunsten erwerbsloser
Familienernährer — auf die Ausbeutung der immer noch
billigeren weiblichen Arbeitskräfte verzichtet, so ist dies für
ihn kein Opfer, sondern er wälzt geschickt die Lasten, die die
Arbeitslosen der Gesellschaft verursachen, auf die Arbeitenden
selbst ab. Das proletarische Klasseninteresse gebietet, daß Ge-
werkschaften und Betriebsräte der Ausschaltung
der Doppelexistenz keinen Vorschub leisten.
   Für die Arbeiterklasse hat aber die Sache noch eine grund-
sätzlich gesellschaftlich politische Seite. Wie die Arbeiterschaft
als Klasse für ihre ökonomische und politische Befreiung
kämpft, so kämpft sie auch um die Emanzipation der Frau von
der Abhängigkeit des Mannes. Die Befreiung der Frau hat
aber ihre wirtschaftliche Selbständigkeit zur Voraussetzung.
Der Frau die wirtschaftliche Existenz absprechen oder gar
nehmen, bedeutet weiter nichts wie Preisgabe der persönlichen
Freiheit der Frau. Kein Klassenkämpfer kann zur
Beseitigung der Doppelexistenzen seine
Hand bieten, er würde damit unabänderliche Grundsätze
der Klassensolidarität preisgeben im Interesse des Ausbeuter-
tums. Auch der Hinweis darauf, daß heute nur ein Teil
Frauen im Produktionsprozeß stehen und die, welche durch
„Kindersegen“ an eine gewerbliche Beschäftigung nicht denken
können, am schwersten in der jetzigen Zeit leben, weil der Er-
nährer vielleicht ohne Arbeit ist, ist ohne Belang und kann zur
Verletzung wichtiger Grundsätze keinen Anlaß bieten.
   Betriebsräte, welche bei der Ausschaltung der Frau, wie
bei der Auswahl der zur Entlassung kommenden Arbeiter in
irgendeiner Weise auch nur mitwirken, üben schändlichen
Verrat an der Arbeiterklasse! Wir fordern als
Klasse unser Recht und lassen uns nicht gegeneinander aus-
spielen im Interesse des Kapitals!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (13. Dezember 2023). 13. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 13. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/ag2p


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