5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Dezember 1923

Die Stadtverwaltung Ohligs äußert sich zur Rolle der Kölner Schutzpolizei bei den erfolgten Massenverhaftungen.

   Zu den Massenverhaftungen in Ohligs
aus Anlaß der letzten Unruhen wird uns von der Stadtverwaltung
geschrieben:
   „Das zurzeit noch hier liegende Kommando der Kölner Schutz-
polizei steht unter dem Befehl eines besonderen Führers und handelt
vollkommen selbständig. Die im Anschluß an die blutigen Vorgänge
vorgenommenen Verhaftungen und polizeilichen Vernehmungen sind
denn auch durch die Schutzpolizei vorgenommen worden und können
Auskünfte auch nur von dieser gegeben werden. Es sind insgesamt
verhaftet worden 39 Personen. 21 Personen sind dem Gefängnis in
Köln zugeführt worden, weil sie im Verdacht stehen, Angehörige der
proletarischen Hundertschaften zu sein. Diese werden wahrscheinlich
durch das englische Gericht zur Aburteilung kommen. Die übrigen
18 Personen werden zumeist durch die Angaben Mitverhafteter be-
schuldigt, sich gewalttätig vergangen zu haben und kommen vor das
deutsche Gericht. 6 Persoen [sic!] sind, weil sich ihre Unschuld herausgestellt
hat oder ihnen nur geringe Vergehen nachgewiesen werden konnten,
auf freien Fuß gesetzt worden. Ob die Ermittelungen [sic!] nach schuldigen
Personen abgeschlossen sind, entzieht sich unserer Kenntnis, da die Ver-
waltung keinerlei Einfluß auf dieselbe hat.
   Die „Bergische Arbeiterstimme“ hat in ihrem Bericht über die
Vorgänge behauptet, daß einige Beamte der kommunalen Polizei auf
Demonstranten geschossen und sich wie „Bestien in Menschengestalt“
betragen hätten. Die Polizeiverwaltung hat gegen den Verfasser des
Artikels Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt, um dem Ver-
fasser Gelegenheit zu geben, an Gerichtsstelle seine schweren Anschuldi-
gungen zu beweisen. Eine vollkommene Klarstellung liegt zugleich
im Interesse der fraglichen Beamten, deren Leben bedroht wurde und
deren Angehörige ständigen Belästigungen ausgesetzt waren. Auch der
gesamten Bürgerschaft kann nur eine restlose Aufklärung der blutigen
Vorgänge dienlich sein.”
   Diesem Prozeß können wir mit aller Ruhe entgegensehen. Haben
sich doch bei dem so verhaßten Presssünder eine ganze Anzahl Zeugen
— 30 Personen — gemeldet, die eigenhändig unterschrieben haben,
daß die Polizei geschossen hat.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (5. Dezember 2023). 5. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ag2a


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