Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. November 1923
Solingen: In den Verhandlungen zwischen Unternehmer- und Arbeitervertretern über die Einführung von „Goldlöhnen“ stellten die Unternehmer ihre drastischen Forderungen, die aus Sicht der „Bergischen Arbeiterstimme“ vollkommen inakzeptabel erscheinen.
So sehen die „Goldlöhne“ der Solinger
Scharfmacher aus.
Arbeiter, nehmt dazu Stellung!
Solingen, 1. Nov[ember] 1923.
In den gestrigen Verhandlungen zwischen Unternehmer- und
Arbeitervertretern über die Einführung von Goldlöhnen, erklärten
die Unternehmer diktatorisch, daß für sie nur folgende Regelung in
Frage komme:
Als Grundlohn soll ein Friedenslohn in der Spitze von 33 Pf[enni]g
festgesetzt werden. Dieser Grundlohn soll mit dem Dollar-Multi-¬
plikator multipliziert werden. Der Dollarkurs des Vortages der
Lohnauszahlung soll maßgebend sein, und zwar die Notierung der
Newyorker Börse.
Auf dieser Basis sollen auch die Akkordpreise berechnet werden.
Gleichzeitig verlangten die Unternehmer die Verlängerung der
Arbeitszeit, um ihre Ueberweltmarktpreise zu drücken und so die
Konkurrenzfähigkeit wieder herzustellen.
Alle Gegenvorschläge der Gewerkschaftsvertreter wurden ab¬
gelehnt.
Die Gewerkschaftsvertreter lehnten die provozierenden Lohn-
abbau- und Arbeitszeitverlängerungs-Vorschläge der scharfmache-
rischen Unternehmer ab und behielten sich weiteres vor.
*
Zunächst: Die Gewerkschaftsvertreter forderten als Grund-
lohn den Friedenslohn. Dieser beträgt 65 Pfg. pro Stunde. Die
Friedens-Warenpreise sind durchweg um 150 bis 300 Prozent er-
höht worden. Die Unternehmer wollen nur 50 Prozent des Frie-
denslohnes als Grundlohn diktieren. Die Kleinhändler und
Kleingewerbetreibenden ersehen hieraus, daß die Unternehmer die
gemeinsamen Feinde des Mittelstandes und der Lohnarbeiter sind.
Weiter: Es ist eine bekannte Tatsache, daß bei fallendem Dollar-
kurs die Lebensmittelpreise stabil bleiben oder sogar weiter steigen.
Wenn die Grundlöhne an den Dollarkurs einheitlich gebunden sind,
werden die Unternehmer und ihre Regierung den Dollarkurs künst-
lich niederhalten. Dadurch wird der „Goldlohn” unter den jetzigen
Papierlohn gedrückt, je nach dem Belieben edr [sic!]Unternehmer. Nie-
mals können sich die Arbeiter auf diesen Goldlohn-Schwindel
einlassen. Die Arbeiter, die heute noch die Illusionen vom „Gold-
lohn” und „wertbeständigen Lohngeld“ haben, müssen doch jetzt ein-
sehen, daß die „Goldlöhne” der Unternehmer nur das Mittel sind
zum Niedrighalten der Reallöhne. Scharf verurteilt werden muß
die Politik des ADGB., der diese Illusion hervorgerufen und
systematisch verstärkt hat. Ja, er hat sogar ultimativ diese Gold-
löhne gefordert. Natürlich auch hier nichts zur Verwirklichung
seiner illusionären Forderung getan. Er kann aber auch nichts tun,
weil die Hebung des Reallohnes eine politische Frage ist und der
ADGB. ängstlich bemüht ist, die Aufrollung der Machtfrage zu ver-
meiden.
Jeder Arbeiter, Angestellte und Beamte muß aber erkennen,
daß es gilt, die Machtfrage zugunsten der Arbeit zu lösen, um die
Existenz der Arbeitenden sicherzustellen. Davon hängt auch die
Existenzfrage der von der Kaufkraft der Werktätigen abhängigen
Kleinhändler und Kleingewerbetreibenden ab.
Zusammenfassend: Der Einzelhandels-Multiplikator richtet sich
nach dem Stand des Dollars. Die Grundpreise für alle lebenswich-
tigen Waren sind mindestens um 150 Prozent erhöht worden. Selbst
wenn also der Lohn-Multiplikator dem Einzelhandels-Multiplikator
gleichgestellt würde (ersterer wird bestimmt niedriger sein), dann
wird der Reallohn, das heißt die Kaufkraft, nur 25—30 Prozent
des Lebensnotwendigen sein, weil der Grundlohn 50 Prozent des
Friedenlohnes betragen soll. Wir werden morgen ausführlich
darauf zurückkommen. Wir fordern aber heute ernstlich die Kolle-
gen und insbesondere die Betriebsräte auf, sofort zu diesen Scharf-
macherplänen Stellung zu nehmen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (1. November 2023). 1. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ag13