Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Oktober 1923
Der Achtstundentag steht auf dem Prüfstand.
Die Reform des Achtstundentags.
Das neue Arbeitszeitgesetz.
Ein volkswirtschaftlicher Mitarbeiter schreibt
uns: Die Reform des Achtstundentages gehört
nicht zu den Vollmachten der ermächtigten Re-
gierung Stresemann. Infolgedessen muß der
Reichstag, der nächste Woche auf längere Zeit
vertagt werden soll, noch einmal bemüht werden.
Die Vorlage, die kürzlich vom Reichsarbeits-
ministerium veröffentlicht wurde und zurzeit noch
Gegenstand lebhafter Verhandlungen zwischen den
Gewerkschaften, den Parteien und der Regierung
ist, nennt sich „Entwurf eines vorläufigen Geset-
zes über die Arbeitszeit“. Man will also nichts
Endgültiges schaffen. Es handelt sich um einen
Versuch.
Diese tastende Vorsicht ist begreiflich. Denn
kein Mensch weiß zu sagen, wo nun gleich mit
dem erweiterten Achtstundentag, sagen wir es
ruhig, mit dem Neun- oder Zehnstundentag ein-
gesetzt werden könne. Die rasende Geldentwer-
tung die sinkende Kaufkraft der Massen, die
törichte Preispolitik gewisser Kartelle hat in
vielen Wirtschaftszweigen zur Einschränkung der
Produktion, zur Arbeitsstreckung und teilweise
völligen Arbeitslosigkeit geführt. Im Ruhrgebiet,
wo die Arbeit mit Volldampf wiederaufgenom-
men werden sollte, ist an die bisherige Arbeitszeit
nirgends zu denken. Die nordwestliche Gruppe
des Deutschen Eisen- und Stahlbundes hat
Feierschichten angeordnet. Auf den Thyssen-
Werken, der Dortmunder Union, bei Hösch, dem
Bochumer Verein und anderen Werken wird
nur noch dreißig statt achtundvierzig Stunden
in der Woche gearbeitet. Die Firma Krupp
erklärt, daß nur noch sechs Stunden am Tag
gearbeitet werden soll. Was soll also der Zehn-
stundentag? Erscheint er nicht wie der Streit
um des Kaisers Bart?
Gleichwohl, man will gerüstet sein, wenn
infolge der Regierungsmaßnahmen, der Gesun-
dung der Währung, der Sparverordnungen, der
Entlassung unproduktiver Angestellter, vielleicht
leicht ganz plötzlich, der Umschwung kommt und
die Produktion sich neu belebt. Es war ein Ver-
treter der Arbeitnehmer, der bekannte Dr. Au-
gust Müller, der schon vor längerer Zeit über
den geltenden Achtstundentag folgendermaßen ur-
teilte: „Die im November 1918 erfolgte Fest-
legung des für alle Berufe gleichen Achtstunden-
tages ist eine zum mindesten übereilte Maßnahme
gewesen, welche die Produktionskraft des deut-
schen Volkes höchst ungünstig beeinflußt hat. Der
Achtstundentag darf kein Kräutlein Rührmich-
nichtan bilden, der auch für ganz leichte, mit
wenig körperlichen und geistigen Anstrengungen
und vielen mit Arbeitsbereitschaft ausgefüllten
Pausen ausgezeichneten Geschäftszweigen strikte
innegehalten werden muß…“
Wie aus diesem Gedanken heraus ist der
jetzige Regierungsentwurf gearbeitet. Der Grund-
satz des Achtstundentages, der nun einmal in
der Verfassung festliegt, ist beibehalten. Aber
zwecks Anpassung an die Konjunktur soll den
Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben werden, an
einer beschränkten Zahl von Tagen Mehrarbeit
leisten zu lassen. Ebenso wird für den Fall „er-
heblicher Arbeitsbereitschaft“ eine mehr als acht-
stündige Arbeitszeit vorgesehen. Der bisher nicht
seltene Fall, daß durch die sog. Arbeitsbereit-
schaft der Achtstundentag zu einem Dreistunden-
tag wird, soll also ausgeschaltet werden. Diese
beiden jetzt genannten gelegentlichen Korrekturen
am Achtstundentag stehen nach dem Gesetzentwurf
im Ermessen der Arbeitgeber.
Im übrigen fordert ja das Gesetz für förmliche
Ausnahmen vom achtstündigen Arbeitstag zweier-
lei Sicherungen, entweder einen Tarifvertrag, also
eine neue besondere Abmachung zwischen Arbeit-
geber und Arbeiter oder, wo ein solcher Vertrag
nicht zustandekommt, die behördliche Anordnung.
Aber auch diesen beiden Wegen, den Achtstun-
dentag zu verlängern, sind Grenzen gesetzt, wo
es sich um Schwerarbeit wie z.B. Bergbau
unter Tage, oder um Einwirkung von Hitze,
giftigen Stoffen, Staub oder dergl. bei der Arbeit
handelt. Hier bleibt es unbedingt beim Achtstun-
dentag. Als Höchstgrenze gilt der Zehnstunden-
tag für jeden Fall, es sei denn daß die Arbeitsbe-
reitschaft viel Zeit verschlingt und eine weitere
Verlängerung der Arbeitszeit erlaubt. Soweit
der Entwurf. Er ist klar, und in der sozialen
Praxis brauchbar. Der Reichstag wird ihn hof-
fentlich ohne neue Krise zum „vorläufigen“ Ge-
setz machen. Dr. rer. pol. Fritz Auer.
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Stadtarchiv Troisdorf (20. Oktober 2023). 20. Oktober 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 13. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/ag0v
