Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. Oktober 1923
Zuckerverteilung im Oktober
Bekanntmachung über Zuckerversorgung.
die Hauptgeschäftsstelle des „Zuckerverkehr 1922/23“
teilt mit, daß auf den Kopf der Bevölkerung im Oktober
1 ½ Pfund Mundzucker ausgeben ist. – Soweit die Ver-
braucher Zuckerkarten nicht mehr beizubringen vermögen,
kann von einer Belieferung dieser Menge auf Zuckerkarte
abgesehen werden. Wer die restliche Hälfte des Mittelstückes
der Zuckerkarte mit dem Aufdruck „Karte“ abliefert, ist jedoch
vorzugsweise zu beliefern. Im Uebrigen wird aber von dem
Kleinhandel gefordert, daß er den zucker bei evtl. marken-
freier Abgabe nach dem 1. Oktober nur in geringen Mengen
abgibt. – Pflicht des Kleinhandels muß es sein, durch Be-
schränkung der Abgabe von Zucker zu verhindern, daß in
der Zeit des Ueberganges Zuckermangel in der Bevölkerung
eintritt. Im Laufe des Oktobers wird dann auch wohl be-
reits Zucker aus der neuen Ernte im freien Handel auf den
Markt kommen.
Schleiden, den 4. Oktober 1923.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee, Landrat
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Kreisarchiv Euskirchen (20. Oktober 2023). 20. Oktober 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/ag04
