20. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. Oktober 1923

Arbeitsaufforderung an das deutsche Bahnpersonal in den besetzten Gebieten

Arbeitsaufnahme bei der Eisenbahn.
Berlin, 13. Okt[ober]. Die Bedrängnis des besetz-
ten Gebietes hat den Reichsverkehrsminister ver-
anlaßt, an das Personal die folgende Aufforderung
zu richten:
Das im besetzten Gebiet anwesende Personal
der zurzeit nicht im Betrieb der deutschen Ver-
waltung befindlichen Bahnstrecken wird angewiesen
sich vom Mittwoch, den 17. Oktober, ab zur Auf-
nahme des Dienstes bei den Dienststellen der
Regie zu melden.

Gegen die Ableistung des geforderten Dienst-
eides ist nichts mehr einzuwenden, nachdem der
Leiter der Regie öffentlich erklärt hat:
Bekanntmachung!
Um jedes Mißverständnis zu beseitigen, gibt
die Regie folgendes bekannt: Die eidlichen
Verpflichtungen, die die Regie von den deutschen
Eisenbahnern bei der Wiederaufnahme der Arbeit
verlangt, haben einen rein beruflichen Charakter.
Der geforderte Eid hat somit keinerlei politische
Bedeutung.
Der Direktor der Regie
gez[eichnet] Breaud
Nach vorstehender Erklärung kann die Abgabe
des Eides die gegen das Reich bestehenden und
weiter bestehen bleibenden Treupflicht nicht auf-
heben. Namens der Reichsregierung stelle ich
dabei fest, daß die Regierung die Regie als eine
nur vorübergehende Verwaltung ansehen kann,
und daß der gegenwärtige Betrieb durch die Regie
die Rechte des Deutschen Reiches an den besetzten
Bahnen nicht berührt                          gez[eichnet] Oefer.

 


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Kreisarchiv Euskirchen (20. Oktober 2023). 20. Oktober 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. November 2025 von https://doi.org/10.58079/afzz


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