Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Oktober 1923
Die Reichsregierung habe die Errichtung einer deutschen Rentenbank beschlossen. Die damit auf den Weg gebrachte Rentenmark stelle einen Zwischenschritt hin zur Rückkehr zur Goldwährung dar. Für eine endgültige Stabilisierung der Währung brauche es allerdings noch weitere außen- und innenpolitische Lösungen sowie das Vertrauen von Handel und Bevölkerung.
Die Rentenmark.
Die Zwischenlösung in der Währungsfrage.
Wtb. Berlin, 15. Okt. Auf Grund des Er-
mächtigungsgesetzes hat die Reichsregierung die Er-
richtung einer Deutschen Rentenbank beschlossen Die
Papiermark bleibt das gesetzliche Zahlungsmittel.
Neben der Papiermark ist in der von der Deutschen
Rentenbank auszugebenden Rentenmark ein wertbe-
ständiges Umlaufsmittel geschaffen, das von allen
öffentlichen Kassen in Zahlung genommen werden
wird. Die Rentenmark ist gesichert durch auf Gold-
mark lautende erststellige Grundschulden auf dem ge-
samten deutschen Grundbesitz und erstrangige Gold-
obligationen der Industrie, des Handels und der
Banken. Sie ist jederzeit einlösbar gegen verzins-
liche Goldrentenbriefe. Es darf mit Zuversicht er-
wartet werden, daß dieses neue Zahlungsmittel, das
nach seiner Eigenart das Höchstmaß an Sicherheit
bietet, im Verkehr mit uneingeschränkten Vertrauen
aufgenommen wird. Die Deutsche Rentenbank wird
von Vertretern der Landwirtschaft, der Industrie,
des Gewerbes, des Handels und der Banken er-
richtet werden. Die Mitglieder des Verwaltungs-
rats sind aus führenden Kreisen der gesamten deut-
schen Wirtschaft bereits gewählt. Der Auftrag zur
Anfertigung der Rentenbankscheine, die die Unter-
schrift dieser Persönlichkeiten tragen werden, ist er-
teilt worden. Die Deutsche Rentenbank wird dem
Reiche Zahlungsmittel im Betrag von 1,2 Milliar-
den Rentenmark zur Verfügung stellen. Gleich-
zeitig mit der Ausgabe der Rentenmark wird die
Reichsbank die Diskontierung von Schatzanweisun-
gen des Reiches einstellen. Dadurch wird die In-
flationsquelle der Papiermark geschlossen und für
die Reichsbank die Bahn zur Wiedergewinnung
ihrer Eigenschaft als einer wahren Goldnotenbank,
freigemacht. Die Rentenmark wird in einigen Wo-
chen im Verkehr sein. Um baldmöglichst viele wert-
ständige Zahlungsmittel in den Verkehr zu bringen,
hat die Reichsregierung außerdem die Ausgabe von
kleinen Stücken der Goldanleihe (1, 2, und 5 Dol-
lars) bis zum Betrag von 200 Millionen Goldmark
beschlossen. Damit nicht auf die Dauer zuviel ver-
schiedenartige Zahlungsmittel im Verkauf bleiben,
ist das Reich bereit, um Laufe des Januars des näch-
sten Jahres die kleinen Goldanleihescheine auf Wunsch
in Rentenmark umzutauschen. Wer die Goldanleihe
als Anleihe behalten will, wird hieran selbstverständ-
lich nicht gehindert werden. Diese von der Reichs-
regierung heute beschlossene Maßnahme ist eine Zwi-
schenstufe zur endgültigen Lösung der Währungsfrage,
die nur in der Rückkehr zur Goldwährung bestehen
kann. Voraussetzung jeder endgültigen Regelung
unserer Verhältnisse ist neben der Lösung der außen-
politischen aLge die Wiederherstellung der finan-
[unleserlich] und wirtschaftlichen Ordnung im Innern
Dazu sollen das Ermächtigungsgesetz und das Ar-
beitszeitgesetz den Grund legen. Auf dem Boden
des Ermächtigungsgesetzes sind bereits die Umstel-
lung der Steuern auf Goldrechnung erfolgt, die De-
mobilmachungsverordn. zw. Befreiung der deutschen
Wirtschaftskräfte von Hemmungen geändert und die
Grundsätze für durchgreifende Einschränkung der Aus-
gaben geschaffen. Auf dieser Bahn wird die Reichs-
regierung fortschreiten.
Pm. Berlin, 16. Mkt. Zu dem gestrigen Ka-
binettsbeschluß über die neuen Währung äußert sich
bisher nur der Vorwärts. Das Blatt schreibt: Das
ganze Projekt ist nicht so sehr zu beurteilen nach
währungstechnischen Gesichtspunkten, unter denen man
mancherlei Bedenken dagegen geltend. machen kann,
sofern aus der gegenwärtigen Notlage heraus sie zu
raschen Maßnahmen zwingt. Es ist hohe Zeit, daß
man endlich aus den theoretischen Erörterungen her-
auskommt und praktisch den Schritt zur neuen Wäh-
rung unternimmt. In den Goldschuldverschreibun-
gen der Erwerbsstände hat das neue Zahlungsmit-
tel eine hochwertige Deckung. Die Wertbeständigkeit
des Zahlungsmittels ist allerdings nur dann garan-
tiert, wenn es bald gelingt, den Staatshaushalt ins
Gleichgewicht zu bringen. Darüber hinaus wird
es darauf ankommen, das Zahlungsversprechen, wel-
ches das neue Geld in sich trägt, so glaubhaft als nur
möglich zu machen, indem man mit größter Be-
schleunigung an die Ausgabe von Goldnoten hergeht
[schleunigung an die Ausgabe von Goldnoten herangeht]
und damit den Schritt zur tatsächlichen Goldwäh-
rung vollendet.
Der BLA. will bereits folgendes Einzelheiten
[unleserlich] Währungsprojek[ts] wissen: Das neue Geld
das den Namen Rentenmark führen wird, soll in
Scheinen von 1, 2, 3, 5, 10, 50, 100 und 1000 Ren-
tenmark ausgegeben werden. Kleine Stücke in Pfen-
nigen sollen geprägt werden und zwar in einer Mi-
schung von Aluminium und Messing. Sowohl der
Druck der Scheine als auch die Prägung der Scheide-
münzen ist bereits im Gange. Voraussichtlich wird
das neue Geld in der ersten oder zweiten November-
woche in Umlauf gebracht werden. Die neue Ren-
tenbank wird als Leiter einen Präsidenten haben,
der bis zur Stunde jedoch noch nicht ernannt ist.
Der Verwaltungsrat wird aus vierzehn Mitgliedern
bestehen und sich aus führenden Angehörigen der
Landwirtschaft, der Industrie, der Großbanken und
des Groß- und Kleinhandels zusammensetzen. Außer-
diesem Verwaltungsrat soll ein Aufsichtsrat von 36
Mitgliedern eingesetzt werden. Die Errichtung der
Rentenbank, als deren Gründer der Aufsichtsrat gilt,
soll noch diese Woche erfolgen.
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Stadtarchiv Troisdorf (17. Oktober 2023). 17. Oktober 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 19. April 2026 von https://doi.org/10.58079/afzu
