Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Oktober 1923
Das Ermächtigungsgesetz wird im Reichstag diskutiert. Kanzler Stresemann droht mit der Auflösung.
Stresemann droht
mit der Reichstagsauflösung.
Mtb. Berlin, 11. Okt. Im Laufe der heu-
tigen Reichstagssitzung teilte der Präsident Löbe mit,
der Kanzler, der zu Beginn der Sitzung im Hause
weilte, habe sich zum Reichspräsidenten begeben, weil
ihm Mitteilungen über Besetzung und Stimmung des
Hauses bezüglich der bevorstehenden Abstimmung über
das Ermächtigungsgesetz gemacht worden seien. Man
vermutet, daß der Kanzler sich über die Ansicht des
Reichspräsidenten im Falle einer Ablehnung des
Ermächtigungsgesetzes durch den Reichstag und die
daraus sich ev. ergebenden Folgen orientieren wollte.
Der Reichskanzler berief sofort nach seiner Rück-
kehr die Fraktionsführer der Regierungsparteien zu
einer Besprechung zu sich und eröffnete ihnen, daß
der Reichspräsident ihm die Ermächtigung zur Auf-
lösung des Reichstages gegeben habe, wenn das Er-
mächtigungsgesetz nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit
finde. Während der Plenarsitzung hielten die So-
zialdemokraten eine Fraktionssitzung ab, in der ver-
sucht wurde, die Opposition in der Partei, die sich
der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz ent-
halten will, von ihrem Vorhaben abzubringen, da
sonst die Auflösung des Reichstages unvermeidlich
sei. Zur Zeit wird auch versucht, die Deutschnatio-
nale Volkspartei zu bewegen, während der Abstim-
mung im Saale zu bleiben, da sonst die Anwesen-
heit von 2/3 aller Mitglieder nicht Genüge getan wäre.
Berlin, 11. Okt. Die heutige Reichstagssitz-
zung begann mit einer Rede des Kommunisten Paul
Frölich, der die Ablehnung des Ermächtigungsge-
setzes forderte und vom Reichskanzler sofort Auf-
klärung über die Verhandlungen der Industrie mit
Degoutte und über den Küstriner Putsch verlangte
Ledebour beantragte Unterbrechung der Verhandlun-
gen, bis der Kanzler sich geäußert habe. Darauf gab
Präsident Löbe die obige Erklärung ab. Der An-
trag fand nicht die genügende Unterstützung des
Hauses. Abg. Henning (Deutsch-Völk.) lehnte das
Gesetz gleichfalls ab und sagte der Regierung und
dem Judentum schärfsten Kampf an. Lebedour pole-
misierte gegen das Ermächtigungsgesetz und schloß
mit der Aufforderung an die Sozialdemokratie, den
Kampf gegen die drohende Rechtsdiktatur aufzuneh-
men. Inzwischen war ein Antrag der Koalitions-
(par)teien auf namentliche Schlußabstimmung eingelaufen.
Der Abg. Leicht (BVP.) erklärte, daß seine
Fraktion zwar nach wie vor das Ermächtigungs-
gesetz ablehne, daß sie aber keine Obstruktion treiben
und daher bei der Abstimmung den Saal nicht verlas-
sen wolle.
Abg. Breitscheid (S.) betonte, daß seine Par-
tei der Regierung nur im Interesse des Volkes und
der Arbeiterschaft die weitgehenden Vollmachten er-
teile, um einer illegalen Diktatur vorzubeugen. Er
hob die Gefahren hervor, die bei einer Ablehnung
des Gesetzes innen- und außenpolitisch entstehen
müßten.
Nach kurzen Ausführungen der Abgg. Lede-
bour und Wulle wurde unter großem Lärm
der äußersten Linken ein Schlußantrag angenommen.
Es folgte dann die Abstimmung. Abgestimmt wurde
zunächst über einen Antrag, wonach sich das Ge-
setz nur auf die finanzpolitischen Maßnahmen er-
strecken solle. Der Antrag wurde abgelehnt. Darauf
wurde der Antrag, wonach in § 1 der Satz, daß
von den Grundrechten der Verfassung abgewichen wer-
den dürfe, gestrichen werden soll, in namentlicher Ab-
stimmung mit 292 gegen 79 Stimmen abgelehnt.
Hiernach wurde § 1 in namentlicher Abstimmung
mit 253 gegen 97 Stimmen bei einer Enthaltung
angenommen. Dagegen stimmten die Deutschnatio-
nalen, die Völkischen, die BVP. und die Kommu-
nisten, sowie der Abg. Geisler. Ein Teil der
Sozialdemokraten beteiligte sich nicht bei der Ab-
stimmung. Es folgte ein weiterer Antrag der
Deutschnationalen, wonach in § 2 der Satz, daß das
Gesetz mit dem Wechsel der derzeitigen Regierung
oder ihrer parteipolitischen Zusammensetzung, spä-
testens aber am 31. März 1924 außer Kraft treten
solle, dahin geändert werden soll, daß die Worte
„oder ihre parteipolitische Zusammensetzung“ gestri-
chen werden. Dieser Antrag wurde in namentlicher
Abstimmung mit 306 gegen 64 Stimmen abgelehnt.
Sodann wurde § 2 in einfacher Abstimmung abge-
lehnt. Ein weiterer Antrag der Deutschnationalen,
nach dem ein § 3 hinzugefügt werden soll, der be-
sagt, daß für die Dauer des Gesetzes die Reichstags-
mitglieder nur dann Aufwandsentschädigungen be-
ziehen sollen, wenn der Reichstag versammelt ist und
daß in diesen Tagen der Ueberwachungsausschuß zu-
sammenberufen sei, wurde gleichfalls abgelehnt.
Darauf erklärten die Oppositionsführer Schultz-
Bromberg, Fröhlich und Lebedour, daß ihre Frak-
tionen die Abstimmung nicht mitmachen, sondern den
Saal verlassen würden. Da infolge dieser Erklä-
rung und der Besetzung des Hauses anzunehmen
war, daß bei der entscheidenden Abstimmung die
erforderliche Mehrheit von 2/3 der Reichstagsmit-
glieder d.h. 396 Mitglieder, nicht anwesend sein
würden, stellte Abg. Marx Antrag auf Vertagung.
Zur Geschäftsordnung äußerte Graefe (Völk.) der
Kanzler habe mit der Drohung der Reichstagsauf-
lösung das Haus bluffen wollen.
Mit den Stimmen der Koalitionspartner wur-
de beschlossen, die nächste Sitzung Samstag 1 Uhr
abzuhalten und dann die Schlußabstimmung über
das Ermächtigungsgesetz vorzunehmen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (13. Oktober 2023). 13. Oktober 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/afzn