Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. April 1923
Amtliche Veröffentlichungen.
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Verordnung der Stadtgemeinden
Solingen, Ohligs, Wald, Höhscheid u. Gräfrath
über Brennstoff-Höchstpreise.
Auf Grund des Gesetzes über Höchstpreise
vom 4. August 1914 in der zurzeit geltenden
Fassung werden für den Umfang der oben-
genannten Städte nach Anhörung der Ver-
braucher und Handelsvertreter folgende Höchst-
preise festgesetzt:
M[ark] M[ark]
Stücke 10600 Steink[ohlen]-Briketts –.–
Bestmel[?] Kohlen 9250 Eiformbriketts –.–
Förderkohlen 8410 Gießkoks 11830
Fettnuß 1 – 3 10780 Koks
„ 4 10450 30 mm aufw[ärts] 13460
Eßnuß 1 und 2 11690 20/40 12600
„ 3 11250 10/20 11190
„ 4 10450 Schlammkohlen 4580
Anthrazit 1 11650 Braunkohlenbr[iketts] 5840
Anthrazit 2 12910 Braunkohlen 3210
Anthrazit 3 11660
für einen Zentner ab Lager. Die festgesetzten
Preise sind auf den Lägern und Verkaufsstellen
gut sichtbar auszuhängen. Die Preise für ein-
geführte In- und Auslandsbrennstoffe sind im
Einvernehmen mit den zuständigen Ortskohlen-
stellen in jedem Falle festzusetzen. Die bisherigen
Preisfestsetzungen werden von diesem Zeit-
punkte ab aufgehoben. Die Verordnung tritt
mit Wirkung vom 1. April 1923 in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß Zuwider-
handlungen gegen die vorstehenden Bestimmun-
gen auf Grund der Bekanntmachung des Reichs-
kommissars betreffend Brennstoffversorgung der
Haushaltungen, der Landwirtschaft und des
Kleingewerbes vom 30. Dezember 1920 in ihrer
Fassung vom 15. April 1921, 24. September
1921, 20. Mai und 27. Juli 1922 in Verbindung
mit § 7 der Bekanntmachung des Reichskanz-
lers vom 28. Februar 1917 (R[eichs]g[esetz]bl[att] S. 193) be-
treffend die Bestellung eines Reichskohlenkom-
missars mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark und
Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder einer
dieser Strafen bestraft werden, sowie daß im
Falle der Beurteilung auf Einziehung der be-
treffenden Brennstoffe ohne Rücksicht auf den
Eigentümer erkannt werden kann.
Solingen, den 11. April 1923.
Für Solingen: Der Oberbürgermeister:
I[n] V[ertretung]: Der Beigeordnete: Schaal.
Für Ohligs: Der Bürgermeister:
I. V.: Der Beigeordnete: Dr. Langhans.
Für Wald: Der Bürgermeister:
I. V.: Der Beigeordnete: Lange.
Für Gräfrath: Der Bürgermeister Bartlau.
Für Höhscheid: Der Bürgermeister Pohlig.
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Stadtarchiv Solingen: RK (12. April 2023). 12. April 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ae40