Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Oktober 1923
Verbotene Druckschriften dürfen nicht per Eisenbahn transportiert werden.
– Wtb. Aus Gründen der öffentlichen Ord-
nung dürfen die von den zuständigen Stellen ver-
botenen Zeitungen, Zeitschriften und Aehnliches
auch zur Beförderung auf den Eisenbahnen unter
keinen Umständen zugelassen werden. Die Dienst-
stellen sind angewiesen, die Annahme verbotener
Druckschriften zu verweigern und den zuständigen
Polizeibehörden Mitteilung zu machen.
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Stadtarchiv Troisdorf (10. Oktober 2023). 10. Oktober 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/afyy