Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 6. Oktober 1923
Strompreiserhöhung zum September 1923
Elektrisches Strompreise
des Kreises Schleiden für den Monat Sept[ember] 1923.
Die im Laufe des Monats erfolgte rapide Entwertung
der Mark hat den größten Teil der Geschäftswelt, darunter auch
das Kraftwerk Zukunft gezwungen, ihre Rechnungen in Gold-
mark aufzustellen, deren Zahlung jedoch den Kurs-
schwankungen der Papiermark unterworfen ist. Das Kreis-
elektrizitätswerk stellt seinen Abnehmern trotz der evtl.
Kursverluste Papiermarkrechnungen mit festen Strom-
preisen aus.
Diese betragen für den Monat September:
für die Gemeinden mit Kreisnetz á K[ilowatt-Stunde]. Licht-
strom 12 Mill[arden].
Kraftstrom 9 Mill[arden].
für die Gemeinde m[it] eig[enem] Netz á K[ilowatt-Stunde].
Strom 7 Mill[arden].
Diese Preise haben gegenüber dem Vormonat aus dem
anfangs erwähnten Grunde eine bedeutende Erhöhung
erfahren; die eigentliche Höhe der Strompreise ist jedoch
in Golfpfennig umgerechnet gering, was man bei einem
Vergleich mit anderen Produkten leicht feststellen kann.
Der Hauptteuerungsfaktor der elektrischen Energie ist die
Kohle, die in Friedenszeit M[ark] 7,50 pro Tonne, dagegen
heute G[old]-M[ark] 24,66 beträgt. Der jährliche Strombedarf des
Kreises wird mit der unzureichenden Menge von ca. 5 Mil-
lionen K[ilowatt-Stunde]. Wasserstrom und dem Rest von 6-7 Mil-
lionen K[ilowatt-Stunde] teuren Kohlestrom gedeckt. Gerade der
Umstand, daß der Kreis Schleiden nicht nur Kohlenstrom,
sondern auch Wasserstrom bezieht, versetzt das Kreiselektrizitäts-
amt in die Lage, niedrigere Strompreise als viele andere
Städte und Kreise zu berechnen, außerdem sind die Preise
um die Hälfte billiger als die der Nachbarkreise Aachen,
Düren etc, die ihren Strom von denselben Zentralen wie
der Kreis Schleiden, beziehen.
Dieses Letzteres zeigt zur Genüge, daß der Kreis Schleiden
seinen Charakter als kommunales Unternehmen und die
Interessen seiner Abnehmer wahrt und mit Recht auf prompte
und restlose Zahlung seiner Rechnungen bestehen muß, da
Zahlungsverzögerungen das Elektrizitätsamt zur Vermeidung
von Kreditaufnahmen zwingen würden, die Strompreise
ebenfalls so hoch wie die anderen Nachbarkreise zu setzen.
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Kreisarchiv Euskirchen (6. Oktober 2023). 6. Oktober 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/afxt