Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. September 1923
Der Zutritt zum Schießplatz Wahn wird zeitweise untersagt.
– Infolge zahlreicher auf dem Schießplatz
Wahn vorgekommener Diebstähle und Verun-
treuungen an allerlei Material, hat sich der Herr
kommandierende General des 33. französ. Armee-
korps veranlaßt gesehen, den Verkehr auf dem
Schießplatz innerhalb der Grenzen desselben in
der Zeit vom 15. September bis zum 15. Ok-
tober 1923 sowohl bei Tag als auch bei Nacht voll-
kommen zu untersagen. Denjenigen Personen,
welche sich an das Verbot nicht halten sollten,
werden im Betretungsfalle strenge Strafen an-
gedroht. Dieses Verbot gilt auch für die mit
Erlaubniskarte versehenen berechtigten Kugelsu-
cher der Firma Klasmann u. Lentze Dortmund.
Die Erlaubniskarten sind auf Anordnung des
Herrn Waffenkommandanten von Wahn von den
Kugelsuchern sofort an den Vertreter der ge-
nannten Firma Herrn Hellwig zu Wahn, zurück-
zugeben, welcher die Erlaubniskarten fristlos an
den Herrn Waffen-Kommandanten abzuliefern
hat.
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Stadtarchiv Troisdorf (22. September 2023). 22. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/afvt