Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. September 1923
Das Reichsfinanzministerium erlaubt die Auszahlung von Notgeld unter bestimmten Bedingungen.
– Wtb. Durch den letzten Marksturz und das da-
durch bewirkte Anschwellen der Preise und Löhne ist
ein bedauerlicher Mangel an Reichsbanknoten und an-
deren gesetzlichen Zahlungsmitteln eingetreten. Das
Reichsfinanzministerium sah sich genötigt, in vielen Fäl-
len die Auszahlung von Notgeld zu gestatten, in jedem
Falle hat es jedoch genaue Bestimmungen über die An-
legung des Gegenwertes des jeweils ausgegebenen Be-
trages aufgestellt, die der mißbräuchlichen Verwendung
des Notgeldes, insbesondere der künstlichen Geldmacherei,
vorbeugen sollen. Indessen ist daneben auch von zahl-
reichen Stellen Notgeld ohne jede Genehmigung aus-
gegeben worden, wobei selbstverständlich die von der
Behörde verlangten Sicherheiten nicht getroffen worden
sind. Wie wir von zuständiger Stelle erfahren, wird
gegen dieses wilde Notgeld mit aller Schärfe vorge-
gangen. Es wird unnachsichtig seine schleunige Ein-
ziehung verlangt und nötigenfalls mit polizeilichen und
strafrechtlichen Mitteln erzwungen werden.
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Stadtarchiv Troisdorf (25. September 2023). 25. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/afvk