Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. Februar 1923
* Gegen den Häuserverkauf an Ausländer. Auf Grund des
neuen Grundstücksverkehrsgesetz hat der Wohlfahrtsminister
bestimmt, daß der Verkauf von Häusern verboten ist, wenn der
neue Bewerber durch die Lage seines Wohnsitzes außerstande ist,
seinen Besitz pfleglich zu behandeln und wenn nur unter Ausnutzung
des Tiefstandes der deutschen Währung Verkäufe gezeitigt wer-
den sollen, die nur spekulativen Zwecken dienen.
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Stadtarchiv Solingen: RK (28. Februar 2023). 28. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ae3q