18. August 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Numismatische- und finanzgeschichtliche Sammlungen, 18.08.1923

Notgeldschein von der Rhenania-Druckerei aus Bonn über 5 Millionen Mark. Auf der Vorder- und Rückseite ist das Bonner Stadtwappen mit dem kurkölnischen Kreuz und dem Bonner Löwen zu sehen, der als Rechtsdenkmal auf dem früheren Versammlungsplatz der Bonner Gerichtsgemeinde stand. Die Symbole des Bonner Stadtwappens blieben auch nach der kommunalen Neugliederung erhalten. Die Tingierung, 1923 noch ein roter Löwe auf blauem Feld, wurde oft verändert, bis im Zuge der kommunalen Neugliederung die Tingierung eines goldenen Löwen auf rotem Feld beschlossen wurde. Die Farbgebung des oberen Teils blieb dagegen immer gleich: Ein schwarzes Kreuz auf silbernem Feld.

Gutschein über Fünf Millionen Mark

gedeckt durch Hinterlegung von Reichsschatzanweisungen. Er wird von den kommunalen Kassen und Sparkassen sowie den Banken der Kreise Bonn-Stadt, Bonn-Land und des Siegkreises in Zahlung genommen. Der Schein verliert seine Gültigkeit mit Ablauf von 2 Wochen nach Aufruf in den Tageszeitungen der genannten Bezirke.

Bonn, den 18. August 1923. Der Oberbürgermeister J.D. Die Handelskammer Bonn


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Archiv des Rhein-Sieg-Kreises (18. August 2023). 18. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/afu4


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