Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Rundschreiben 28. September 1923
Der Landrat des Kreises Solingen informiert: Die „weitere Ausgabe von Notgeld seitens der Gemeinden“ ist verboten. Bei Zuwiderhandlung droht der Entzug staatlicher Finanzhilfen.
Der Landrat. Opladen, den 28. September 1923.
K. III.
Der Kreis hat in der laufenden Woche die Nachfrage nach
Zahlungsmitteln glatt befriedigen können und wird auch für die kommende
Woche hierzu in der Lage sein. Dem Drängen einzelner Gemeinden folgend,
habe ich Ende voriger, Anfang dieser Woche mehreren Gemeinden die Be-
fürwortung zur begrenzten weiteren Notgeldherstellung zugesagt. Zur Be-
hebung der Zahlungsmittelnot ist das Drucken seitens der Gemeinden
jedoch keineswegs mehr erforderlich. Der Wirrwar [sic!] im Zahlungsmittelver-
kehr wird dadurch nur vergrössert. Zur Behebung der Kreditnot der Ge-
meinden darf die Notgeldherstellung nicht dienen. Hier muss auf anderem
Wege geholfen werden.
Aus diesen Gründen muss ich die weitere Ausgabe
von Notgeld seitens der Gemeinden hiermit den mir vom Herrn Regierungs-Prä-
sidenten gegebenen Weisungen entsprechend untersagen. Etwaige Druck-
aufträge sind sofort zurückzuziehen. Noch vorhandene Bestände an Gemein-
denotgeld, das bisher nicht im Verkehr war, sind zurückzulegen, sie
dürfen nur ausgegeben werden, wenn wider Erwarten erneut dringender
Bedarf eintreten sollte und auch dann nur mit meiner Genehmigung. Diese
vorhandenen Bestände sind mir binnen 24 Stunden anzumelden.
Den Gemeinden, die trotz des Verbots die weitere
Notgeldherstellung und Ausgabe nicht einstellen, solle auf Veranlassung
des Herrn Regierungs-Präsidenten nicht nur die weitere Kreditgewährung,
sondern auch die Zahlung der Besoldungszuschüsse seitens des Reichs
gesperrt werden.-
Der Bedarf an Kreisnotgeld ist mir Donnerstag jeder
Woche für die folgende Woche in ungefährer Höhe telefonisch anzugeben;
ausserdem ist der tatsächliche Bedarf in der betreffenden Woche min-
destens einen, möglichst zwei Tage vor dem Bedarf telefonisch mitzu-
teilen. (Telefon Opladen 55, Verw[altungs] Oberinspektor Voos). Die Abgabe von
Kreisnotgeld auf Vorschuss ohne Deckung widerspricht den Bestimmungen
und kann deshalb nicht erfolgen.
gez[eichnet] V. Windheim
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Stadtarchiv Solingen: RK (28. September 2023). 28. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/aftq