Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923
Das Notgeld des Kreises Solingen wird vom Kreis „so viel wie möglich in Rentenmark“ umgetauscht.
Die Einlösung des wertbeständigen Kreisnotgeldes.
Das Landratsamt teilt mit:
Das wertbeständige Kreisnotgeld ist bekanntlich voll gedeckt
durch Goldschatzanweisungen des Deutschen Reiches. Diese mußten
in Berlin auf gesperrtem Konto bei der Reichsbank hinterlegt
werden. Nun zeigte sich aber, nachdem die Mark stabil geworden
war, ein immer dringenderes Bedürfnis nach Umwechslung, dem
der Kreis auch in weitem Maße entgegen gekommen ist. Den
Hauptteil der gezeichneten Goldschatzanweisungen wollte der
Reichsfinanzminister aber nur dann freigeben, wenn der Aufruf
des Notgeldes erfolgt wäre. Deshalb mußte der Kreis sein wert-
beständiges Notgeld aufrufen. Die Frist des Aufrufs war mit
einem Monat vorgeschrieben. Der Kreis wird aber auch über
diese Frist hinaus sein wertbeständiges Geld einlösen, so daß
niemand um die Innehaltung des Termins besorgt zu sein braucht.
Es wird sich im Gegenteil empfehlen, mit der Einwechslung noch
etwas zu warten, da zu hoffen ist, daß sich in einiger Zeit der
Umtausch in ein handelssicheres Zahlungsmittel bewerkstelligen
läßt, als es die sechsprozentigen Reichsgoldschatzanweisungen dar-
stellen, die mehr den Charakter eines Anlagepapieres haben und
bislang vom Reich nur bis 10 Dollars herabgestückelt sind. Der
Kreis ist bemüht, möglichst viel davon gegen Rentenmark, evtl.
gegen das hoffentlich bald herauskommende wertbeständige Geld
der Landesbank zu tauschen und dann damit sein Geld einzu-
wechseln. Die Einwechslung wird selbstverständlich nicht nur in
Opladen, sondern auch bei der Handelskammer in Solingen ge-
schehen, wie das auch bisher gewesen ist, vorläufig allerdings in
Goldschatzanweisungen, deren kleinstes Stück, wie erwähnt, bisher
noch zehn Dollar ist. In der Bekanntmachung konnte keine An-
gabe anderer Umwechslungsstellen gemacht werden, da die dazu
notwendigen Vereinbarungen nicht so schnell getroffen werden
konnten, wie der vom Finanzminister als unerläßliche Voraus-
setzung der Freigabe der Goldschatzanweisung geforderte Aufruf
erscheinen mußte.
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Stadtarchiv Solingen: RK (27. Dezember 2023). 27. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/vf78