1. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. September 1923

Für Brote werden neue Höchstpreise festgesetzt.

Bekanntmachung.
   Auf Grund des §3 meiner Anordnung vom
5. Oktober 1922 betr. den Verkehr und den
Verbrauch des durch die Kreisgetreidestelle ge-
lieferten Mehles und der daraus herzustellenden
Erzeugnisse werden die Höchstpreise für Brot
ab 2. September 1923 (gültig für den Brot-
kartenabschnitt Nr. 10) wie folgt festgesetzt:
          3 ¾ Pfd. Graubrot                  600 000 Mk.
          3 ¾ Pfd. Feinbrot                   550 000 Mk
          3 ¾ Pfd. Schwarzbrot          480 000 Mk
  Siegburg, den 30. August 1923.
                          Namens des Kreisausschusses
                                    Der Vorsitzende.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (1. September 2023). 1. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/afqs


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