Vorder- und Rückseite eines Notgeldscheines der Stadt Solingen mit dem Stempel “Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf. Gültig bis zum 1. April 1924”. Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. Dezember 1923
Die Stadt Solingen wird ab Weihnachten kein Notgeld ohne besondere Kennzeichnung mehr annehmen.
Ꙩ Die Unterbindung eines geregelten Notgeldverkehrs nimmt
in verschärfter Form ihren Fortgang. Heute macht die Stadt
Solingen amtlich bekannt, daß sie vom ersten Weihnachtstage ab
kein Notgeld mehr in Zahlung nehmen wird, das nicht den Auf-
druck „Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teil des Re-
gierungsbezirkes Düsseldorf“ trägt. Die Maßnahme richtet sich
allem Anschein nach gegen die Städte des oberen Kreises, die den
Umtausch Solinger Notgeldes neuerdings verweigern. Hier mögen
die Interessen der Verwaltungen der beteiligten Städte richtig
vertreten werden. Die Interessen der Bürgerschaft aber, die höher
stehen sollten, werden durch die neue Maßnahme abermals gröblich
verletzt und mißachtet.
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Stadtarchiv Solingen: RK (22. Dezember 2023). 22. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 16. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/vf73