Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923
Erneutes Verbot des kommunistischen Presseorgans Bergische Arbeiterstimme
Ꙩ Verbot der „Bergischen Arbeiterstimme“. Die „Bergische Ar-
beiterstimme“ ist von der Regierung bis zum 9. Januar verboten. Da
die Besatzungsbehörde sich dem Verbot angeschlossen hat, mußte das
Blatt gestern sein Erscheinen vorläufig einstellen.
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Stadtarchiv Solingen: RK (21. Dezember 2023). 21. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/vf71