Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 1. September 1923
Verbot von Preistreiberei und Verkauf gegen Devisen
Bekanntmachung.
Es wird bei mir lebhafte Klage darüber ge-
führt, daß seitens einzelner Geschäfte die Abgabe
von Waren gegen Zahlung in Reichswährung
verweigert, vielmehr für die Lieferung andere Ware
oder gar fremde Währung gefordert wird.
Ich mach darauf aufmerksam, daß diese Forde-
rungen unzulässig und strafbar sind und erwarte
von dem vaterländischen Sinne der Geschäftswelt
des Kreises, daß sie sich von solch unlauteren Ge-
pflogenheiten fernhält und die Waren jederzeit gegen
die gesetzlichen Zahlungsmittel verkauft.
Bei Zuwiderhandlungen ist die Polizeibehörde
berechtigt die Geschäfte zu schließen und die Waren-
vorräte zu beschlagnahmen.
Ferner mache ich auf die Preistreiberei-Ver-
ordnung vom 13.7.1923 aufmerksam, wonach
wegen Warenzurückhaltung bestraft wird, wer
Ge[g]enstände des täglichen Bedarfs, die zur Ver-
äußerung bestimmt sind, in der Absicht zurückhält,
durch die spätere Veräußerung einen höheren Ge-
winn zu erzielen oder den Preis hochzuhalten.
Schließlich weise ich darauf hin, daß der Ankauf
von Butter zum Weiterverkauf nur an die mit
einem Erlaubnisscheine des Herrn Oberpräsidenten
versehenen Händler gestattet ist. Ich erwarte aufs
Bestimmteste, daß die Butter zunächst zur Be-
friedrigung des örtlichen Bedarfs verwertet wird.
Schleiden, den 29. August 1923.
der Landrat. Graf von Spee
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Kreisarchiv Euskirchen (1. September 2023). 1. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/afpa