Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 18.08.1923
Bekanntgabe der neuen Brotpreise im Kreis Euskirchen: Ein Schwarzbrot kostet nun 140 000 Mark, ein Graubrot 170 000 Mark.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes betr. die Regelung des Ver-
kehrs mit Getreide vom 4. Juli 1922 R G. Bl S 549/560 und der
Ausführungsanweisung vom 22. Juli 1922 werden hiermit für den
Kreis Euskirchen folgende Kleinverkaufspreise für Brot festgesetzt
Für ein 3 1/2pfündiges Schwarzbrot 140 000 Mk.
Für ein 3 1/2pfündiges Graubrot 170 000 Mk.
Diese Preise treten mit Sonntag, den 19. August 1923 in Kraft.
Meine Verordnung vom 12. August 1923 tritt mit dem gleichen
Zeitpunkte außer Kraft.
Euskirchen, den 18. August 1923.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
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Stadtarchiv Euskirchen (18. August 2023). 18. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/afnh