12. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. Dezember 1923

Kommunen sorgen für die Abwanderung ihrer Arbeitslosen

       Wald, 10. Dez[ember]. Abschiebung der Erwerbslosen ins unbesetzte
Gebiet. Aus einigen größeren Städten des besetzten Gebietes sind
in der letzten Zeit große Massen Erwerbsloser in das unbesetzte
Gebiet abgeschoben worden. Die Regierung hat neuerdings die
Kommunalbehörden ersucht, derartige Maßnahmen nur nach gründ-
licher Vorbereitung zu ergreifen. Das schließt indes nicht aus,
daß einzelne Erwerbslose, die in ländlichen Gemeinden beheimatet
sind und dort ohne Zweifel viel leichter ihr Einkommen finden
würden als hier im teuren Industriegebiet, in ihre Heimat mit
Hilfe der Erwerbslosenfürsorge zurückkehren können. Ledige oder
auch verheiratete Erwerbslose, die außerhalb irgend eine Arbeit
gefunden haben oder in den Haushalt ihrer Angehörigen zurück-
kehren möchten, können in ihrem Vorhaben durch Gewährung des
Reisegeldes seitens der Erwerbslosenfürsorge unterstützt werden.

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (12. Dezember 2023). 12. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/afnc


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