4. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 4. Dezember 1923

Die Stadtverwaltung Ohligs warnt vor einem völligen Zusammenbruch der bestehenden Ordnung, wenn die Regierung den Städten nach der Zeit des Notgelddrucks nicht gestatte, in Eigenregie „Steuern und Abgaben zu erheben“. Außerdem sieht man die besitzenden Kreise „als Hauptschuldige von ausbrechenden Unruhen“, wenn sie nicht mehr als bisher helfen.

                Die Gemeinden nach der Notgeldperiode.
       Die Verwaltung der Stadt Ohligs gibt sich in folgenden Aus-
lassungen die Mühe, die gegenwärtige Not der Gemeinden darzulegen:
       „Durch die Verordnung der Regierung, wonach das Stadt- und
Kreisgeld von der Reichsbank nicht mehr angenommen werden darf,
ist für die Städte eine neue und außerordentlich schwierige Lage
geschaffen worden, die von einer noch gar nicht zu übersehenden Trag-
weite ist. Zwar haben die Städte noch eine kurze Galgenfrist, in
welcher das Notgeld als umlauffähiges Zahlungsmittel gilt, aber es
ist dies eine Frist von vielleicht nur Wochen. In einer, spätestens
einigen Wochen ist die neue Situation da; das Notgeld wird in die
städtischen Kassen zurückströmen, aus dem Verkehr verschwinden und
zunächst eine Knappheit an Zahlungsmitteln erzeugen. Die Regierung
verfolgt dabei den Zweck, die neuerdings herausgegebenen wertbestän-
digen Zahlungsmittel vor dem Einhamstern zu schützen und in den
Verkehr zu bringen. Ob aber diese wertbeständigen Zahlungsmittel
in so großen Massen umlaufen, um alle Bedürfnisse zu befriedigen, ist
mehr als fraglich. Es wird demnach mit größeren und wiederholten
Geldmittelknappheitsperioden zu rechnen sein, die zu recht unliebsamen
Folgen führen werden.
       Doch was den Stadtverwaltungen zurzeit die meiste Sorge bereitet,
ist das, was nach der Notgeldperiode kommt. Die riesigen Ausgaben
aller Städte sind fast ausschließlich gedeckt worden durch Notgeld, in
verschwindend geringen Fällen durch aufgenommene Anleihen. Die
Einnahmen aus Steuern decken noch nicht einmal die inneren Verwal-
tungskosten, geschweige die riesigen Ausgaben für soziale Wohlfahrt,
Straßenreinigung, Straßenunterhaltung, Beleuchtung, Schulen, öffent-
liche Bauten, Zuschüsse zu den Besoldungen usw.
       Wie die Stadtverwaltungen unter solchen Umständen einen geord-
neten Betrieb überhaupt aufrecht erhalten wollen, ist ein ungelöstes
Rätsel, das zurzeit den verantwortlichen Leitern der Städte viel
Kopfzerbrechen verursacht. Steuern, welche der drohenden Katastrophe
entgegenwirken könnten, stehen den Gemeinden nicht zur Verfügung,
da die gegenwärtige Steuergesetzgebung durch die Verhältnisse längst
überholt ist, und den Gemeinden die Hände in steuerlicher Hinsicht
durch die Reichsgesetzgebung gebunden sind.
       Die Bürgermeister der Städte des oberen Kreises haben sich in
wiederholten Sitzungen mit der herannahenden Krise beschäftigt und
haben schließlich dem Regierungspräsidenten in einer am Montag
stattgefundenen Besprechung den Ernst der Lage geschildert und die
sich aus der Lage ergebenden Folgerungen vorgetragen. Es ergab sich
bei der Besprechung vollkommenste Uebereinstimmung zwischen Re-
gierung und Stadtvertreter in der Auffassung der Lage und die da-
raus zu ziehenden Konsequenzen. Auch der preußischen Regierung in
Berlin wird durch einen nach Berlin gereisten Vertreter der Ernst
der Lage vor Augen geführt werden, um volle Klarheit über die Lage
zu schaffen.
       Die Stadtverwaltungen sind gezwungen, auf allen Gebieten die
allergrößten und tiefeinschneidensten Sparmaßnahmen und Ein-
schränkungen durchzuführen. Es wird manches fallen müssen, was man
bisher als unentbehrlich im kommunalen Rahmen betrachtet hat. Von
der Regierung muß verlangt werden, daß sie sofort durch Notverord-
nungen den Gemeinden das Recht gibt, Steuern und Abgaben zu
erheben, die sie für notwendig halten. So wie bisher die Dinge ge-
laufen, können sie nicht weitergehen, wenn nicht der Zusammenbruch
ein vollkommener und das Chaos ein unentwirrbares werden soll.
Welche Maßnahmen die Städte angesichts der neuen Lage ergreifen,
werden die nächsten Tage ergeben, nachdem auch die verantwortlichen
Ausschüsse gehört worden sind.
       Jedenfalls ist es notwendig, daß die Oeffentlichkeit jetzt schon über
die kommenden Verhältnisse aufgeklärt wird, um allen Bürgern den
geradezu furchtbaren Ernst der Lage vor Augen zu führen. Bei dieser
Gelegenheit ergeht besonders an alle Unternehmer die wiederholte
Mahnung, alle Kraft für die Wiederaufnahme der Arbeit einzusetzen,
und nötigenfalls ohne Gewinn oder auch mit Verlust arbeiten zu
lassen. Wer nicht an dieses Ziel seine ganze Kraft setzt, teilnahmslos
die Dinge treiben läßt, handelt gewissenlos und frevelhaft gegen die
Allgemeinheit und fördert damit das bereits bestehende riesengroße
Elend. Und die Folgen werden sich in ihrer Auswirkung schließlich
an der eigenen Klasse rächen.
       Daneben müssen die sozialen Hilfsmaßnahmen der Stadtver-
waltung von den besitzenden Kreisen mehr als bisher unterstützt
werden. Die bisherigen Ergebnisse sind, abgesehen von Einzelfällen,
nicht besonders erfreulich zu nennen. Die Opferwilligkeit dieser Kreise
wird angesichts der drohenden Krise zur Pflicht. Eigennütziges Zögern
und das aus egoistischen Motiven unterlassene Handeln fördert die
sozialen Unruhen und macht solche Kreise als Hauptschuldige von
ausbrechenden Unruhen.“
                                        *            *            *

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Stadtarchiv Solingen: RK (4. Dezember 2023). 4. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/afmu


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