Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 3. Dezember 1923
Die Tücken des „wertbeständigen“ Kreisnotgelds für den Einzelhandel.
Mit oder ohne Rabatt?
: Zu der in der Samstagsausgabe veröffentlichten Zuschrift über
die Frage der Rabattgewährung bei Bezahlung mit wertbeständigem
Geld wird uns aus Einzelhandelskreisen geschrieben:
„Soweit es sich um wirklich wertbeständiges Geld handelt, und
das sind heute nur Auslandsdevisen, wird vom Handel Rabatt ge-
währt. Anders verhält es sich mit dem Goldnotgeld des Kreises
Solingen. Es steht zwar auf diesen Scheinen, daß sie durch Devisen
voll gedeckt seien, leider ist aber damit dem Handel nicht gedient.
Werden doch bei der Einlösung keine Devisen dafür gegeben, sondern
nur Papiergeld, und auch nur nach Umrechnung über den amtlichen
Berliner Dollarbriefkurs. Es muß also einleuchten, daß dem Handel
bei Annahme dieses Notgeldes zum Einzelhandelsmultiplikator empfind-
liche Verluste entstehen. Würden sich z. B. die Fabrikanten, die doch
das Notgeld in den Verkehr bringen, sehr dafür bedanken, wenn ihnen
von Käufern ihrer Waren Bezahlung von dieser Art Devisen ange-
boten würde, auch wenn es sich um Inlandspreise handelt. Sollte
aber das Notgeld des Kreises durch Devisen voll und ganz durch Kreis
und Industrie gedeckt sein, so wäre es unseres Erachtens besser gewesen,
diese Devisen gleich in den Handel zu bringen, ganz gleich in welcher
Form. Bei Ausgabe des Stadtnotgeldes wurde ja auch dem Handel
gesagt, daß volle Deckung dafür vorhanden sei. Wie kommt es aber
nun, daß man nicht nur auswärts nichts mehr dafür bekommt, sondern
auch die Reichsbank die Annahme dieses Papiergeldes zum An-
kauf von Auslandsdevisen ablehnt? Aus den hier angeführten
Gründen ist es uns nicht nur nicht möglich, bei Bezahlung
mit dem Notgeld des Kreises einen Sonderrabatt einzuräumen, sondern
wir können auch das Notgeld nur zu dem Kurs annehmen, den
wir selbst bei seiner Einlösung bekommen. Es wird nun an die
Preisprüfungsstelle der Appell gerichtet, schleunigst dementsprechende
Grundpreise (Höchstpreise) festzusetzen. Wir halten dafür, daß sich die
Preisprüfungsstelle mehr dafür einsetzen sollte, daß mit dem Einzel-
handelsmultiplikator kein Unfug getrieben wird. Glaubt doch heute
jeder für Leistungen, die mit Warenbeschaffung nicht das mindeste zu
tun haben, den Einzelhandelsmultiplikator anwenden zu dürfen. Auch
wird der Händlerschaft nahe gelegt, ihrerseits dafür zu sorgen, daß
der Großhandel andere Grundpreise festsetzt. Leider ist dazu der
Einzelhandel nicht in der Lage, vor allem solange nicht, wie die Be-
hörden dem Einzelhandel jede Unterstützung versagen. Es scheint nur
so, als wolle man den Einzelhandel für alles verantwortlich machen,
obschon er bei der Einführung von wertbeständigem Geld garnicht
gefragt wird.“
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Stadtarchiv Solingen: RK (3. Dezember 2023). 3. Dezember 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/afmp