Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Bekanntmachung 15. September 1923
Annahme von fremdem Stadtgeld: Ohligser Lebensmittelhändler geben bekannt, dass sie „nur noch Städtegeld vom Kreise Solingen in Zahlung nehmen.“
III. Ohligs, den 15. September 1923.
1. Im Ohligser Anzeiger ist von dem Lebensmittelhändler-Verein
des Kreises Solingen folgende Bekanntmachung erlassen:
Da die hiesigen Banken und Sparkasse die Annahme fremden
Städtegeldes und Notschecks von uns verweigern, können wir
nur noch Städtegeld vom Kreise Solingen in Zahlung nehmen.
2. Im Ohligser Anzeiger unter Lokales:
Die Frage des Notgeldes.
In vorliegender Ausgabe wird im Anzeigenteil von den Lebens-
mittelhändlern bekannt gegeben, dass nur Reichs, Stadt- und Kreis-
geld angenommen wird. Diese Anzeige ist angetan, Beunruhigung in die
Bevölkerung zu tragen, zumal sich bereits die Metzger zu einem
ähnlichen Schritt entschlossen haben. Nach Rücksprache mit der
Stadtverwaltung geben wir bekannt, dass alle Kassen vorläufig
sämtliches Geld umtauschen, also auf diese Weise ein Ausgleich
geschaffen ist.
3. Nach Mitteilung der Stadtkasse und der Sparkasse haben diese
das Notgeld der weiter abgelegenen Städte nicht angenommen u.
auch nicht umgetauscht.
4. Eine dementsprechende Notiz ist in der heutigen
Ausgabe der hiesigen Zeitungen enthalten.
5. Z[u] d[en] A[kten]
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Stadtarchiv Solingen: RK (15. September 2023). 15. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/afma