Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 “Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 285-289
Der Gemeinderat von Troisdorf fasste mehrere Beschlüsse beispielsweise zu den Rechnungen des Gas- und Wasserwerks. Die Erhöhung des Stammkapitals für die Rheinische Fürsorgegesellschaft wurde ebenso beschlossen. Auch über die Anlage eines neuen Friedhofes wurde endlich ein Beschluss gefasst.
Verhandelt
Troisdorf, den 3. Aug. 23.
Anwesend
Beigeordneter
Hagen
als Vorsitzender
und die Mitglieder:
Birkhäuser
Flörken
Friedrich
Hamacher
Huber
Müller Frz
Müller Jos.
Schagen
Schlimgen
Schneider
Schüthuth.
Dr. Trier
Abwesend:
Georg
Mannstaedt
Dr. v. d. Laan
Schüller
Kutzner
Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung
hatte sich heute der Gemeinderat in der Anzahl
von 13 Mitglieder, wie solche nebenstehend
genannt sind, im Sitzungssaale des
Rathauses versammelt , um über fol-
gende Gegenstände zu beraten und Be-
schluß zu fassen:
1) Vorlage der Gemeinderechnungen der
Gas- und Wasserwerke vom Rechnungs-
jahre 1920/21. Wahl von 2 Rechnungs-
prüfern.
2) Erhöhung des Stammkapitals für die
Rheinische Wohnungsfürsorgegesellschaft
m. b. H. in Düsseldorf.
3) Vergebung der Fuhrleistungen des Spreng-
wagens und der übrigen Fuhren
für die Gemeinde.
4) Verwendung des Gemüsewagens bezw.
Austausch desselben gegen andere
Sachwerte.
5) Antrag der Erben Quadt auf Reinigung
des Hofweihers.
6) Anlage eines neuen Friedhofes.
7) Überlassung von Eigengräbern
auf dem Friedhofe.
8) Gestellung der Musik bei Krieger-
beerdigungen.
9) Antrag des Bauunternehmers Bermann
betr. Anlieferung von Kies für die Un-
ter-
teroffizierwohnungen
10) Mitteilungen
11) Personalsachen.
Nachdem der den Vorsitz führende Beige-
ordnete Hagen die Sitzung eröffnet, wurde
beraten und beschlossen wie folgt:
Zu 1.
Die Gemeinderechnung und die Rechnung des
Gas- und Wasserwerks für das Rechnungsjahr
1920/21 wurden dem Gemeinderate
vorgelegt.
Zu Rechnungsprüfern wurden zu Rech–
nungsprüfern die Gemeindeverordneten
Hamacher und Schagen gewählt.
Gemeinderat beschließt die Kasse des Gas- und
Wasserwerks nach Anhörung der zuständigen
Stellen nach der Gemeindesparkasse zu
verlegen, soweit das technisch, praktisch
und durchführbar ist.
Der Gemeinderat beschließt ferner den Gemeinde-
rentmeister Heller aufzufordern, die
Gemeinderechnung für 1921/21 bis
zum 1. Oktober Nov. 1923 zu legen und dem
Bürgermeisteramte einzureichen. Mit
der Gestellung einer Hülfskraft für
die Aufstellung der Rechnung ist der
Gemeinderat einverstanden.
Zu 2.
Gemeinderat beschließt die Erhöhung des An-
teiles der Gemeinde bei der Rhein. Wohnungs-
fürsorgegesellschaft m. b. H. auf 10 000 M.
Dem Beigeordneten wird die Befugnis
übertragen, den Anteil bis auf 100 000
M zu ebe erhöhen.
Zu 3.
Gemeinderat beschließt den Sprengwagen
nach Bedarf fahren zu lassen. Die Frage
der Notwendigkeit wird durch den Bür-
germeister bezw. Beigeordneten entschieden.
Zu 4.
Mit dem Umtausch des Gemüsewagens
mit einem Lastauto ist der Gemeinde-
rat im Prinzip einverstanden. Der
Bürgermeister bezw. Beigeordnete ist
wird beauftragt, das weitere zu ver-
anlassen.
Zu 5.
Die Angelegenheit wird der Baukommission
zur weiteren Beratung überwiesen.
Zu 6.
Gemeinderat beschließt die Anlage des Fried-
hofs auf dem Gelände zwischen der Eri-
mitage und der Altenratherstraße.
Die Verhandlungen sollen nach
Möglichkeit gefördert werden.
Zu 7.
Gemeinderat beschließt:
1) Neuerwerbungen für Eigengräber
für noch Lebende werden nicht
gewährt.
2) Eigen Familiengräber außer der Reihe dürfen wieder be-
legt bezw. erworben werden nach Ablauf der
Liegefrist für verstorbene Angehörige
3) Bisherige Eigengräber können
wieder erworben werden.
Zu 8.
Die Angelegenheit wird vertagt.
Zu 9.
Der Gemeinderat erklärt sich in vorliegender
Angelegenheit für unzuständig.
Zu 10.
a) Gemeinderat ist mit der Inanspruchnahme eines
Credits von 7 000 000 000 M zur Beschaffung
von Kohle für die Gasfabrik einverstanden.
b) Gemeinderat ist mit der Übernahme der Bürg-
schaft für die Landesdarlehn u. die Zuschüsse aus
der produktiven Erwerbslosenfürsorge für die sei-
tens der Siedelungsbaugenossenschaft der Rhein.
Sprengst. A. G. an der Hohenzollernstraße
zu errichtenden Neubauten einverstanden;
c) Gemeinderat ist mit der Übernahme der Bürg-
schaft für die Landesdarlehn u. die Zuschüsse
aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge
für das seitens der kath. Pfarrgemeinde
zu errichtende Ledigenheim einverstanden
d) Gemeinderat sieht sich nicht veranlaßt, eine
Vermessung an dem Grundstück Limbach
an der Ringstraße zu beantragen.
Die Baukommission wird beauftragt,
gegebenfalls die Angelegenheit weiter
zu verfolgen.
e) Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines
Kanalreinigungsanzuges und die
Gewährung einer besonderen Schmutzzulage
an den Gemdearbeiter Honik im Falle
der Ausführung schmutziger Arbeiten.
Bei der Ausführung schmutziger Arbeiter
erhalten die übrigen Arbeiter ent-
sprechende Zulagen.
f) der Beigeordnete gab dem Gemeinderat Kennt-
nis von den in Ausführung begriffenen
Notstandsmaßnahmen.
Zu 11.
a) Gemeinderat beschließt den Karl Weingarten
seiner Stellung als Gegenbuchführer
bei der Gemeindesparkasse zu entheben
und ihn wieder in die Gemeinde-
verwaltung zu übernehmen.
Gleichzeitig soll ein Angestellter der
Gemeindeverwaltung und zwar der
Gehülfe Gustav Müller zur Gemeindespar-
kasse überwiesen zu werden. In Bezug
auf Besoldung wird dem Müller
die auf dem Bürgermeisteramte ver-
brachte Lehrzeit angerechnet.
Gemeinderat beschließt ferner den
Wilhem Höger aus Horrem als Gegen-
buchführer für die Gemeindesparkasse
in Aussicht zu nehmen. Mit dem
vorläufigen Eintritt des Höger als
Angestellter bei der Kasse bis zur
demnächstigen Vornahme der Neu-
wahl eines Gegenbuchführers ist
der Gemeinderat einverstanden.
b) Die Angelegenheit betr. den Nachtschutz
in der Gemeinde, wird vertagt.
Außerhalb der Tagesordnung beschließt der Ge-
meinderat der Arbeiter – Samariterkolonne
eine Unterstützung von 76 000 M
zu gewähren.
v. g. u.
Schneider Schagen Jos. Müller Flörken
Friedrich. Hamacher J Schlimgen
Hagen
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Stadtarchiv Troisdorf (3. August 2023). 3. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/afm8