Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3014 „Protokollbuch Gemeinderat Spich“ 1894-1927, S. 443
Der Gemeinderat von Spich fasst Beschlüsse zu den Wiegegebühren für Vieh, zu den Kosten für Grabstellen und zum künftigen Gehalt des Schuldieners.
Verhandelt:
Spich, den 11. August 1923
Gemeinderat
besteht aus
13. Mitgliedern.
Anwesend unter
dem Vorsitze
des Gemeindevor-
stehers Rott-
länder die
Mitglieder:
Pöhler, Förster,
Reik, Braun,
Pilger,
Heuser,
Auf vorherige mündliche ordnungsmäßige
Einladung mit der Tagesordnung:
1:) Erhöhung der Wiegegebühren und anderweitige
Festsetzung der Gebühren für den Wiegemeister,
2.) Erhöhung des Preises für eigene Grabstätten,
3.) Antrag des Schuldieners Linden betr. Gehaltser-
höhung.
versammelte sich heute der Gemeinderat von
Spich in nebengenannten Mitgliedern, also
in beschlußfähiger Anzahl und beschloß was
folgt:
zu 1: Die Wiegegebühren werden von heute ab wie
folgt festgesetzt: Einheimische pro Fuhre 20 000 Mark,
Auswärtige 60 000 Mark pro Fuhre; Großvieh das
Stück 100 000 Mark, Kleinvieh pro Stück 50 000 Mark.
Auswärtige zahlen die dreifachen Sätze.
Der Wiegemeister erhält 50% der Wiegegebühren.
zu 2: Gemeinderat beschließt, für eigene Grabstellen
den Betrag von 3 Million und für ein Doppelgrab
6 Million Mark zu erheben. Grabstellen werden
nur beim Eintritt eines Todesfalles abgegeben
und zwar im Falle des Todes eines Ehegatten
ein Doppelgrab.
Zu 3: Der Schuldiener erhält für die Monate
Juni & Juli 500 000 Mark und ab 1.8.1923
750 000 Mark Gehalt pro Monat.
v. g. u.
Adolf Heuser
[…] Reick
Jos. Förster
g. w. o.
Der Gemeindevorsteher:
Rottländer
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Stadtarchiv Troisdorf (11. August 2023). 11. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/afm4