18. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, EU I Band 449: Notgeld der Kreise Düren, Euskirchen und Jülich 1922-1927: Bekanntmachung vom 16. Juli 1923 in der Euskirchener Zeitung vom 18. Juli 1923

Bekanntmachung über die Ausgabe von Notgeld

Bekanntmachung
betreffend Ausgabe von Notgeld seitens der Kreise Düren, Jülich,
Euskirchen und der Vereinigung der Industriellen von Düren und
Umgegend e. V. und der Handelskammer in Stolberg.
Die zurzeit außerordentlichen Schwierigkeiten in der Beschaffung der Zahlungsmittel haben die
Kreise Düren, Jülich, Euskirchen, die Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgegend e. V. und
die Handelskammer Stolberg veranlaßt, Notgeldscheine im Nennwert von Fünfzigtausend Mark zur Aus-
gabe zu bringen. Es gelangen in den nächsten Tagen bis zu 10 Milliarden Mark Notgeld zur Ausgabe,

wozu die Genehmigung seitens des Reichsfinanzministeriums erteilt ist. Das Geld wird gegen hinter-
legung der vollen Wertsumme ausgegeben. Es handelt sich demnach bei dem Notgeld
um vollgedecktes Geld, nicht um Kreditgeld.
Die Scheine sind ausgeführt auf weißem Papier mit charakteristischem Wasserzeichen, in blauer
Farbe gedruckt, haben eine Größe von 13,3 x 8,8 cm. Die Vorderseite ist von einem guillochierten
Rändchen eingefaßt und zeigt links eine Zierleiste mit den 5 heraldischen Wappen der ausgebenden
Kreise. Der Text der Scheine lautet wie folgt:
Dieser Gutschein der Reihe A (B, C) Nr. . . . . . über 50 000 Mark ist durch hinter-
legung von Reichsschatzanweisungen gedeckt. Er wird von den kommunalen Kassen und
Sparkassen, sowie den Banken der Kreise Düren, Euskirchen, Jülich und des Stolberg-
Eschweiler Industriebezirks in Zahlung genommen. Der Schein verliert seine Gültigkeit
mit Ablauf von 2 Wochen nach Aufruf in den Tageszeitungen der oben genannten Bezirke.
Düren, Euskirchen, Jülich, Stolberg-Eschweiler, 15. Februar 1923.
Die Landräte und Mitglieder der Kreisausschüsse:
Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgegend e. V.:
Handelskammer Stolberg.
Der darunter liegende hellbraune Tonuntergrund trägt fortlaufend die Namen Düren, Euskirchen,
Jülich, Stolberg und Eschweiler, die vier Ecken sind außerdem mit Guillochen geziert.
Die Rückseite enthält eine der Wertpapiertechnik entsprechende eigene Ornamentfigur mit der
weißen Zahl 50 000, das ganze ist mit dem schon auf der Vorderseite besprochenen Untergrund und
Rand versehen.
Da das Notgeld von allen Banken, kommunalen Kassen und Sparkassen in Zahlung genommen
wird, stehen der Annahme des Geldes im Verkehr keine Bedenken entgegen. Wir bitten deshalb die Be-völkerung der Kreise Düren, Jülich, Euskirchen und des Stolberg-Eschweiler Bezirkes, dem Umlauf des
Notgeldes keine Schwierigkeiten in den Weg zu legen.
Düren, Jülich, Euskirchen und Stolberg, den 16. Juli 1923.

Der Landrat des Kreises Düren                                Der Landrat des Kreises Jülich
I. V. gez. Frhr. von Bourscheidt                                  I. V. gez. Dr. Fischer
            Kreisdeputierter.
                                               Der Landrat des Kreises Euskirchen.
                                           Handelskammer in Stolberg
                            gez. Wirtz, 1. Vorsitzender                       gez. A. Lynen.
                 Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgegend E. V.
            gez. Rs. Beck. 1. Vorsitzender.           gez. Dr. zum Kley, Geschäftsführer


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Kreisarchiv Euskirchen (18. Juli 2023). 18. Juli 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 9. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/aflu


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