5. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. August 1923

Fritz Auer beschäftigt sich mit den „geheimnisvollen Tabellen“ der Verkäufer. Diese werden benutzt um den Ladenpreis aktuell auszurechnen.

                                Warenmangel.
                 Die geheimnisvollen Tabellen.

   Wer zurzeit in Deutschland irgend einen Ladeneinkauf
macht, wird seit ungefähr einer Woche gemerkt haben,
daß in den Auslagen die – Preise verschwunden sind.
An ihrer Stelle ist eine geheimnisvolle Tabelle ge-
treten, die nur der Verkäufer besitzt und aus der er mit
mehr oder weniger Mühe den Preis der gewünschten
Ware in Papiermark berechnet. Sucht man den Zauber
der Tabelle zu ergründen, so erfährt man höchstens, daß
sich morgen oder schon in einer Stunde aus derselben
Tabelle ganz andere, nämlich höhere Preise ablesen
lassen. Nur den besonders hartnäckigen Neugierigen
wird kundgetan, daß die mysteriöse Tabelle Indexziffern
enthalte. Aber dies ist eine irreführende Auskunft.
Mit dem vielgenannten Index haben die Berechnungs-
tabellen, die in den Waren- und Kaufhäusern in Hun-
derten von Exemplaren der Verkaufskalkulation zu-
grunde liegen, so gut wie nichts zu tun. Um was handelt
es sich also?


   Die beinahe vollständige Entwertung der Mark hat
es dahin gebracht, daß die deutsche Geldwirtschaft in
ratlose Verwirrung geraten ist. Zwischen Erzeugung und
Verbrauch hat sich eine Kluft aufgetan, über die keine
Brücke führt. Da die Mark immer mehr die Fähigkeit
verliert, Wertmesser zu sei, fallen die Gelenke der
Wirtschaft auseinander. Um sein Betriebskapital vor
Entwertung zu retten, hat der Erzeuger und der Groß-
händler die Papiermark aus seinen Kalkulationen ge-
strichen. Sie ist durch die Goldmark und durch so
ziemlich alle Edelvaluten abgelöst. Die großen Textil-
verbände kalkulieren fast ausschließlich auf der Grund-
lage von Goldmark. Die Kleiderstoffindustrie legt ihren
Berechnungen den holländischen Gulden zugrunde. Die
Seidenstoff-Fabrikanten richten sich nach dem Stande
des Schweizer Franken. Der Leipziger Pelzhandel kal-
kuliert in Pfunden oder Dollars.
   Aus diesem Kreise der glücklichen Goldrechner wurde
der Einzelhändler, der Ladenbesitzer ausgeschlossen. Der
Detaillist, der mit dem Verbraucher in engster Fühlung
steht, der die Flüche und Wucherbeschuldigungen auszu-
halten hat, dem da und dort das Warenlager geplündert
wird, dem es durch § 2 der Devisenverordnung verboten
ist, Zahlungen in Effektiv-Valuta zu leisten, der Detaillist
muß mit der Papiermark arbeiten. Sie gilt für ihn
als Umrechnungsfaktor. Fabrikanten und Grossisten
bringen ihm die Einkaufspreise auf grund der aus-
ländischen Zahlungsmittel, aber umgerechnet in Papier-
mark in Ansatz. „Nun sieh zu, wie Du mit dem Ver-
braucher fertig wirst!“
   Der Detaillist konnte bei dem raschen Marksturz der
letzten Wochen einfach nicht mehr kalkulieren. Um die
Verkaufspreise wenigstens einigermaßen mit den klettern-
den Edelvaluten in Einklang zu bringen, begann er
seine Waren statt mit dem Einkaufspreis in Mark mit
der vom Fabrikanten verlangten ausländischen Währung
auszuzeichnen. Ist also ein Gegenstand mit einem Dollar
ausgezeichnet, so bedeutet das, daß die Ware den Laden-
besitzer einen Dollar gekostet hat. Es bedeutet nicht,
daß der Käufer einen Dollar zu bezahlen hat. Denn
auf diesen Preis muß der Verkäufer den bei seiner
Firma üblichen Verdienstzuschlag schlagen und gleich-
zeitig den jeweils gültigen Kurs für den Dollar in
Ansatz bringen. Da dieser Umrechnungsprozeß schwie-
rig und zeitraubend ist, erfand man die geheimnisvollen
Tabellen.
   Die Tabellen werden von den Ladenbesitzern und
Kaufhäusern täglich geändert. Aber sie schützen den
Warenkaufmann nicht vor den bedenklichsten Verlusten.
Bei dem rasenden Entwertungsprozeß kommt es täg-
lich vor, daß ein Gegenstand, der nach der heutigen
Tabelle verkauft wird, dem Warenkaufmann statt des
(vielleicht vom Käufer behaupteten) „Wuchergewinnes“
nur einen furchtbaren Verlust bringt. Er hätte schon nach
der morgigen Tabelle verkauft werden müssen. Es ist
keine Redensart, sondern traurige Wahrheit, wenn kleine
Geschäftsleute jammern: Ich verkaufe mich arm! Die
Tageslosung bringt nicht mehr die Mittel zu neuen Ein-
käufen. So unberechtigt also der Vorwurf des Wuchers
gegen den Kleinkaufmann in den meisten Fällen ist, so
wenig entspricht es meist den Tatsachen, wenn man ihn
beschuldigt, seine Waren zurückzuhalten. Die
Ware wird vielmehr knapp, weil er nicht mehr einkaufen
kann.
   Gegen diesen Substanzverlust des Kaufmanns muß
der Kampf aufgenommen werden. Die Reichsregierung
hat nicht nur eine wertbeständige Anleihe, sondern auch
weitere Maßnahmen, „Goldkonten, Goldverrechnungs-
verkehr usw. versprochen.“ Damit muß vor allem dem
Kleinkaufmann geholfen werden, sonst geht er zusammen
mit dem Verbraucher an Warenmangel zugrunde.
                                              Dr. rer. pol. Fritz Auer.


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Stadtarchiv Troisdorf (5. August 2023). 5. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 10. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/afld


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