Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. August 1923
Der passive Widerstand des Ruhrgebiets werde nicht durch Verordnungen der Reichsregierung beendet, solange die Besatzung sich nicht zurückziehe, die Gefangenen freigelassen würden und die Ausgewiesenen zurückkehren dürften.
Im Ruhrgebiet ist man der Auffassung, daß eine
Rückkehr zu normalen Verhältnissen die Zu-
rückziehung der Besatzung, die Auflösung der
Eisenbahnregie, die Freilassung der Gefan-
genen und die Rückkehr der Ausgewiesenen
bedingen würden. Für jeden anderen Fall
würde die Zurücknahme gewisser Verord-
nungen der Reichsregierung kein Aufhören
des passiven Widerstandes bedeuten, da die-
ser nur mit Zustimmung der gesamten Be-
völkerung beendet werden könne.
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Stadtarchiv Troisdorf (7. August 2023). 7. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/afl9