Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 1. August 1923
Schadensersatz im Fall von Markentwertung
An unsere Kundschaft!
Betr. Ueberweisungs- und
Zahlungsverkehr.
Wir beehren uns, darauf hinzuweisen, daß
wir eine Haftung in allen Fällen, in denen aus
Verzögerungen oder Fehlleitungen von Ueber-
weisungen, Gutschriften, Zahlungen, Zurverfügung-
stellungen und dergl. ein Schaden wegen Mark-
entwertung geltend gemacht wird, nicht übernehmen.
Schleiden, den 28. Juli 1923.
Kreissparkasse.
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Kreisarchiv Euskirchen (1. August 2023). 1. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/afkz