Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Juli 1923
Verbot des Katholikentages in Köln im August 1923
Köln, 18. Juli. Der Vorsitzende des Lokal-
komitees der 63. Generalversammlung der Katho-
liken Deutschlands, Konsul Heinrich Raus ver-
öffentlicht in der „köln. Volksztg.“ nachstehende
Mitteilung: „Das Lokalkomitee der 63. General-
versammlung der Katholiken Deutschlands, Köln
1923, hat gestern vom Auswärtigen Amt in Berlin
die Mitteilung erhalten, laut welcher die Rhein-
landkommission die Abhaltung des Katholikentages
verbieten werde. Von dieser Nachricht glaubt das
Lokalkomitee ohne Säumen der Oeffentlichkeit
Kenntnis geben zu müssen. Die diesjährige
Katholikenversammlung, die, wie bekannt, als rein
religiöse Veranstaltung ohne jede äußere Festlich-
keit gehalten werden sollte, hätte sich nach dem bis
in alle Einzelheiten sorgfältig bearbeiteten Pro-
gramm unter dem päpstlichen Motto „par Christi
in regno Christi“ zu einer außerordentlich glück-
lichen und gewissenhaften Vorarbeit für Völker-
versöhnung und Völkerfrieden gestaltet. Angesichts
des vom auswärtigen Amte angekündigten Verbotes
der Versammlung durch die interalliierte Rhein-
landkommission kann das Lokalkomitee seine Vor-
bereitungsarbeiten nicht mehr fortsetzen. Es gibt
daher hiermit bekannt, daß die 63. Generalver-
sammlung der Katholiken Deutschlands am 26,
27 und 28 August in Köln nicht stattfindet.“
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Kreisarchiv Euskirchen (25. Juli 2023). 25. Juli 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/afku