Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Juli 1923
Brieftauben müssen den Besatzern angezeigt werden.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung des Rheinlandab-
kommens vom 28. Juni 1919 werden alle Brief-
taubenhalter ersucht, dem Besatzungsamt, Friedens-
platz, bis 1. August 1923 eine genaue Nachweisung
über den Bestand der Brieftauben einzureichen.
Bei Unterlassung sind Strafen durch das franz.
Militärgericht zu gewärtigen.
Siegburg, den 23. Juli 1923
Der Bürgermeister.
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Stadtarchiv Troisdorf (25. Juli 2023). 25. Juli 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/afkd