25. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Juli 1923

Brieftauben müssen den Besatzern angezeigt werden.

                   Bekanntmachung.

   Auf Grund der Verordnung des Rheinlandab-
kommens vom 28. Juni 1919 werden alle Brief-
taubenhalter ersucht, dem Besatzungsamt, Friedens-
platz, bis 1. August 1923 eine genaue Nachweisung
über den Bestand der Brieftauben einzureichen.
   Bei Unterlassung sind Strafen durch das franz.
Militärgericht zu gewärtigen.
         Siegburg, den 23. Juli 1923
                                    Der Bürgermeister.

Stadtarchiv Troisdorf

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Stadtarchiv Troisdorf (25. Juli 2023). 25. Juli 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/afkd


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