Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. August 1923
Der Verein Deutscher Zeitungs-Verleger druckt eine Erklärung in eigener Sache ab. Jede Preiskalkulation wäre im Moment unmöglich.
Erklärung!
Die weiter fortschreitende und jedes Maß ver-
lierende Vernichtung unsrer Währung, verbunden mit
der sich überstürzenden Steigerung aller Preise
und Unkosten, wozu noch die Einführung wert-
beständiger Löhne in den nächsten Wochen wahr-
scheinlich als weiteres erschwerendes Moment hinzu-
tritt, hat jede Preiskalkulation in der gesamten Wirt-
schaft, besonders aber in den Zeitungsbetrieben, ge-
radezu unmöglich gemacht.
Die Zeitungen sind außerstande, angesichts die-
ser ganz außerordentlichen Verhältnisse ihren Be-
zugspreis für die Zukunft für einen Monat festzu-
halten und sehen sich daher gezwungen, die Be-
zugspreise künftighin freibleibend zu gestalten, um
die Möglichkeit zu gewinnen, den enormen Preis-
steigerungen zu folgen und ihre Betriebe aufrechtzuer-
halten.
Der Gesamtvorstand des Vereins Deutscher Zei-
tungs-Verleger hat in gemeinsamen Beratungen mit
den Vertretern der ihm angeschlossenen Unterorgani-
sationen am 23. Juli in Eisenach diese Frage ein-
gehend erörtert und ist zu dem einmütigen Beschluß
gekommen, daß, wie alle andern Industrie- und
Handelszweige, so auch die Zeitungen von jetzt an
grundsätzlich sowohl für die Ortsbezieher wie für
die Postabonnenten ausschließlich freibleibende Be-
zugspreise festsetzen werden. Er hat diesen schwer-
wiegenden Beschluß in der Erkenntnis gefaßt, daß
sonst die deutsche Presse, deren Erhaltung als poli-
tischer, wirtschaftlicher und kultureller Faktor in der
Gegenwart mehr als je Lebensnotwendigkeit des
deutschen Volkes ist, über die Stürme der Zeit hin-
weg nicht lebensfähig erhalten werden kann.
Die Reichspostverwaltung hat dieser Notwendig-
keit dadurch Rechnung getragen, daß sie die Postbe-
zugspreise von nun an als freibleibend bezeichnet,
mit der Maßgabe, daß die Postbezieher verpflichtet
sind, bei einer Erhöhung der Bezugspreise während
der Bezugszeit den Mehrbetrag an den Verleger zu
entrichten, und im Falle der Weigerung der Verlag
das Recht hat, vom 18. eines jeden Monats an die
Weiterlieferung der Zeitung einzustellen. Diese Ein-
führung der freibleibenden Bezugspreise durch die
Post ist um so bedeutungsvoller, als die Eigen-
art des Postbetriebs es notwendig macht, daß die
Verleger die Bezugspreise ihrer Zeitung bereits vier
Wochen vor Monatsanfang der Post bekanntgeben
müssen, so daß die Verleger sich also in Wirklichkeit
bisher auf acht Wochen mit ihren Bezugspreisen
festlegen mußten, ein Zustand, der natürlich in dieser
Zeit des Davonlaufens der Preise ganz unhalt-
bar ist.
Der Verein Deutscher Zeitungsverleger ist der
Ueberzeugung, daß die deutsche Zeitungsleserschaft
sich der aus den außerordentlichen Zeitverhältnissen
geborenen Notwendigkeit der Einführung der frei-
bleibenden Bezugspreise nicht verschließen und den
unter Umständen fällig werdenden Mehrbetrag an
den Verleger abführen wird.
Verein Deutscher Zeitungs-Verleger
(Herausgeber der deutschen Tageszeitungen E. V.)
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Stadtarchiv Troisdorf (2. August 2023). 2. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/afk8