Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. November 1923
Zur Frage, wie sich der aktuelle Wert des wertbeständigen Notgeldes des Landkreises Solingen berechnet, gibt die Handelskammer Auskunft.
Die Klärung der Solinger Notgeldfrage.
Die Handelskammer löst zum Nennwert
mal Einzelhandels-Multiplikator ein.
Ꙩ Nachdem wir in der vergangenen Woche mitgeteilt hatten, daß
der Handel das wertbeständige Notgeld des Landkreises Solingen zum
Nennwert mal Multiplikator in Zahlung nehme, stellten wir gestern
fest, daß in der Bewertung der Scheine eine gewisse Unsicherheit Platz
gegriffen und daß verschiedentlich eine geringere Bewertung statt-
gefunden habe. Daß zum Teil auch eine höhere Bewertung und eine
Rabattgewährung erfolgt, ändert an dieser Tatsache nichts. Die Ur-
sache der Unsicherheit bestand unseres Erachtens in dem Fehlen einer
maßgebenden Mitteilung der an der Ausgabe des Geldes beteiligten
Stellen über die Art und Höhe seiner Einlösung. Die gestern von uns
im Interesse eines reibungslosen und einheitlichen Verkehrs mit dem
neuen Notgeld verlangte Aufklärung wird uns heute von der Handels-
kammer in folgendem Schriftstück, um dessen Veröffentlichung wir
gebeten werden, gegeben: „Die Handelskammer zu Solingen teilt mit,
daß sich die Vertreter des Einzelhandels ihr gegenüber schon vor
einiger Zeit ausdrücklich bereit erklärt haben, das wertbeständige
Notgeld des Landkreises Solingen zu einem dem Nennwert mal Einzel-
handels-Multiplikator entsprechenden Betrage in Zahlung zu nehmen.
Es ist festgestellt worden, daß der Handel im allgemeinen dieser Ver-
einbarung gemäß verfährt; ja einzelne Firmen gewähren darüber
hinaus bei der Hingabe von wertbeständigem Notgeld noch Rabatt.
Ebenso wird das Notgeld in Köln und Elberfeld zum Multiplikator
in Anrechnung gebracht; auch hier gibt es schon eine Reihe von
Firmen, die denjenigen, die in wertbeständigem Solinger Notgeld be-
zahlen, Rabatte und andere Vorteile gewähren. Um alle Zweifel
über den Kurs des Notgeldes – und auch alle Vorwände – aus-
zuräumen, erklärt sich ferner die Handelskammer bereit, bei vor-
heriger Anmeldung das Notgeld bis auf weiteres gegen einen dem
Nennwert mal Einzelhandels-Multiplikator entsprechenden Papier-
markbetrag einzulösen. Nähere Auskunft hierüber erteilt die Handels-
kammer. Die Pflicht der Einlösung nach erfolgtem Aufgebot gegen
Goldanleihe oder einen entsprechenden gleichwertigen Barbetrag wird
hierdurch nicht b[?].
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Stadtarchiv Solingen: RK (24. November 2023). 24. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/afjf