Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 2028, Protokoll zur Armenpflege 28. August 1923
Um die Teuerung bei den Lebensbedürfnissen der Bedürftigen zu berücksichtigen, einigen sich die Vertreter der Städte des Solinger Industriebezirks auf das „Höhscheider Verfahren“, nach dem die aktuellen Preise eines fiktiven „Warenkorbes“ die Unterstützungsleistungen bestimmen.
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Betr[ifft] Einheitliche Armenpflege in den Städten des oberen Kreises Solingen.
Anwesend:
für Solingen
Beigeordneter Schaal als Vorsitzender,
Oberstadtsekr[etär] Fink als Schriftführer,
Arnz, Flesche, Gerresheim,
für Gräfrath
Beigeordneter Ohliger,
Stadtsekretär Schüttler,
für Höhscheid
Oberstadtsekretär Jentsch,
Frau Stader, Allendorf, Geffgen,
für Ohligs
Stadtsekretär Esser, Reuber,
für Wald
Beigeordneter Lange,
Oberstadtsekretär Freese,
Forst und Rahm.
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Tagesordnung:
1. Erhöhung der Barspende.
2. Aufwertung der Arzneirechnungen.
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Niederschrift
der Verhandlungen des Ausschusses am 28.
August 1923 im Stadthaus zu Solingen.
1. Bei der Nachprüfung der verschiedenen Be-
rechnungsarten für die Barspende haben die
Verwaltungen festgestellt, daß das Höhschei-
der Verfahren, die Spende dem Preise für
den notwendigsten Lebensmittelbedarf anzu-
passen, bei der ständig fortschreitenden
Geldentwertung den Vorzug verdient. Dieser
Ansicht schließt sich die Versammlung an.
Sie beschließt, diese Berechnungsart vom
1. September 1923 einzuführen und die Le-
bensmittelmenge um je 1/2 Pf[un]d Mehl und Fleisch zu vergrößern, sodaß zugrunde gelegt
werden:
5 Pfund Brot (3½ Pfd. Schwarz-, 1½ Pfd. Graubrot), ½ Pfund Mehl (Kartenmehl),
7 “ Kartoffel, ½ “ Fleisch,
½ “ Heringe, ¼ “ Speck,
¼ “ Schmalz oder Fett, ¼ “ Margarine,
½ “ Nährmittel (Nudeln usw.), ½ “ Hülsenfrüchte,
½ “ Malzkaffee, ¼ “ Zucker,
¼ “ Salz, ¼ Liter Essig,
1 Ei, Gemüse im Werte wie Kartoffel.
Von dem Lebensmittelpreis erhalten
a) die alleinstehende Person mit eigenem Haushalt den vollen Betrag,
b) im Mehrpersonen-Haushalt
der Haushaltungsvorstand 90 v[on] H[undert], die zweite Person 80 v. H.,
die dritte Person 70 v. H., die vierte Person 60 v. H.,
die fünfte Person 50 v. H.,
Zu diesen Sätzen tritt ein Zuschlag für Miete, Licht, Reparaturen, Reinigungs-
mittel usw. für den Haushalt mit
einer alleinstehenden Person von 15 v. H., zwei Personen von 17 v. H.,
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drei Personen von 20 v. H., vier Personen von 22 v. H.,
fünf Personen von 25 v. H.
Daneben werden Sachunterstützungen wie bisher gewährt. Ferner bleibt es bei der
bisherigen Anrechnung von Arbeitsverdienst und anderen Einnahmen der Unterstüt-
zungsberechtigten und ihrer Angehörigen.
Am 10. und 25. jeden Monats sollen die Lebensmittelpreise in jeder Gemeinde
ermittelt und dem Unterstützungsamt Solingen mitgeteilt werden. Letzteres soll den
Durchschnittspreis und die sich danach ergebenden Sätze der Barspende für die fol-
gende Monatshälfte errechnen und den anderen Unterstützungsämtern alsbald zur Kennt-
nis bringen.
2. Gleich wie die Ärzte fordern die Apotheker mit Rücksicht auf die Geldentwertung die
Aufwertung der Rechnungsbeträge für die an Unterstützungsempfänger gelieferten Arz-
neien und Heilmittel.
Der Ausschuß beauftragt den Vorsitzenden, den Antragsstellern denselben Vorschlag
zu machen wie er auf die Forderung der Ärzte in der Sitzung vom 20. August 1923 be-
schlossen worden ist.
Schaal F[in]k
Beigeordneter.
1. Abschrift den Unterstützungsämtern zu Gräfrath, Höhscheid, Ohligs und Wald zur
gef[äl]l[igen] Kenntnisnahme übersandt.
2. Z[u] d[en] A[kten]
S[olingen], den 31/8.
I[n] V[ertretung] Der Beigeordnete:
Schaal F[in]k
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Stadtarchiv Solingen: RK (28. August 2023). 28. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/afj9